Zollverwaltung 243 Verfahren wegen Verstoßes gegen den Mindestlohn
Die Kontrolleure der Zollverwaltung haben im vergangenen Jahr in Niedersachsen in 243 Fällen Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen nicht gezahlter Mindestlöhne eingeleitet. Dabei wurden die Mindestlöhne unterschritten, gar nicht oder zu spät gezahlt. Im Bundesland Bremen waren es 33 Fälle. Die Zahlen gehen aus einer am Mittwoch veröffentlichten Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage des nordrhein-westfälischen SPD-Bundestagsabgeordneten Bernhard Daldrup hervor.
Im Bereich des Hauptzollamtes Braunschweig wurden demzufolge 113 Verfahren eingeleitet, in Hannover 75, in Oldenburg 22 und in Osnabrück 29. Insgesamt seien in diesem Zusammenhang in Niedersachsen Verwarnungs- und Bußgelder sowie Einziehungs- beziehungsweise Verfallbeiträge in Höhe von rund 1,6 Millionen Euro festgesetzt worden. In Bremen waren es rund 591.000 Euro.