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Hamburg: Hexenverfolgung im Mittelalter – Düstere Wahrheiten


Historische Schreckensjahre
Dunkle Vergangenheit: Als Hamburg auf Hexenjagd ging

Von t-online, nch

01.11.2024 - 12:53 UhrLesedauer: 2 Min.
Hexenverbrennung im Mittelalter, historischer Stich von 1883, Originaldatum nicht bekannt.Vergrößern des BildesDie Hexenverfolgung forderte in Mitteleuropa 50 bis 60.000 Todesopfer. Zwei Drittel der Opfer waren weiblich. (Quelle: H.Tschanz-Hofmann via www.imago-images.de/imago)

Es liegt Jahrhunderte zurück, doch auch Hamburg war Schauplatz des Grauens. Die Hexenverfolgung forderte in der Hansestadt einige Todesopfer.

Halloween ist offiziell vorbei – doch auch am Wochenende stehen noch zahlreiche Partys mit Gruselmotto in Hamburg an. Dabei besonders beliebt: das Erzählen von allerlei Gruselgeschichten über Gespenster, Monster und Hexen. Doch manche Geschichten sind mit einem bitteren Beigeschmack versehen.

In Hamburg wurden mindestens 40 Frauen durch das städtische Gericht verurteilt. Die Anklage lautete: "Schadenszauber und Teufelspakt". Noch vor Veröffentlichung des "Malleus maleficarum" wurde die erste Frau in Hamburg verbrannt.

Augeschlagenes Buch.
In dem Werk heißt es: "Die Mitmenschen werden aufgefordert, verdächtige Personen anzuzeigen." (Quelle: imago)

Malleus maleficarum (Hexenhammer)

Im Jahr 1487 wurde der "Malleus Maleficarum" veröffentlicht, ein Handbuch für Hexenprozesse, das von Heinrich Kramer verfasst wurde. In ihm wird ausführlich beschrieben, warum insbesondere Frauen anfällig für Hexerei seien und er gibt genaue Anweisungen für die Durchführung von Prozessen durch weltliche Gerichte. Das Handbuch hatte weitreichende Auswirkungen auf die Rechtsprechung und trug maßgeblich zur Intensivierung der Hexenverfolgungen bei.

Die Leiden der Katharina Hanen und Cillie Hempels

Im Jahr 1444 wurde Katharina Hanen als "Hexe" hingerichtet. Sie war die erste Frau, die überhaupt wegen Hexenzaubers in Hamburg angeklagt wurde. Inzwischen wurde ein Weg in Altona nach ihr benannt.

Die letzte urkundlich bekannte Hinrichtung einer Frau, der Zauberei vorgeworfen wurde, war Cillie Hempels. Sie wurde beschuldigt, ihren Ehemann mithilfe zauberischer Mittel ermordet zu haben. Sie wurde im Jahr 1642 verbrannt.

Das damalige Hamburger Stadtrecht

Rechtsgrundlage für die Verurteilung von Zauberei- und Hexereiverbrechen war das damalige Hamburger Stadtrecht. Es stellte den Schadenszauber und später auch den Teufelspakt unter Strafe.

Im Hamburger Stadtrecht ist aus dem Jahr 1497 zum Kapitel "Von schlimmen Untaten und deren Bestrafung" eine Illustration zu erkennen, in deren Bildmitte eine verurteilte Zauberin zu sehen ist.

Verteidigung für "Hexen"

Es galt als bemerkenswert, dass zur damaligen Zeit Hexerei-Angeklagten in Hamburg Verteidiger zustanden. Das war zu jener Zeit eine Besonderheit, berichtete etwa der NDR.

Zauberei und Hexerei wurden in Hamburg als eine Straftat gesehen und deshalb nicht mit einem Ausnahmeverfahren gehandhabt. Die Angeklagten konnten mit einem ordentlichen Prozess rechnen.

Verwendete Quellen
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