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Hamburger Justizvollzug: "Umgang mit Ibrahim A. kann für die Tat mitursächlich sein"


Kritik am Justizvollzug
"Umgang mit Ibrahim A. kann für die Tat mitursächlich sein"


09.02.2023Lesedauer: 4 Min.
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Bahnhof Brokstedt: In diesem Regionalzug soll Ibrahim A. zwei Menschen erstochen haben.Vergrößern des Bildes
Bahnhof Brokstedt: In diesem Regionalzug soll Ibrahim A. zwei Menschen erstochen haben. (Quelle: FABIAN BIMMER/dpa)

Die Justiz in Hamburg will keine eigenen Fehler im Umgang mit dem mutmaßlichen Brokstedt-Angreifer erkennen. Die Missstände im Justizvollzug sind aber seit Jahren bekannt.

Auf dem Papier sind die Verhältnisse in der Hamburger Justiz nahezu ideal, stellenweise rühmt sich die Hansestadt sogar damit, bundesweit Vorbild für einen modernen Strafvollzug zu sein. In der Realität allerdings scheint es mit diesem Anspruch nicht sonderlich weit her zu sein. Die Aufarbeitung des Messerangriffs von Brokstedt wirft ein Schlaglicht auf die Missstände in Hamburger Justizvollzugsanstalten.

Bereits früh nach der Messerattacke wies die Hamburger Justizbehörde darauf hin, dass der mutmaßliche Täter Ibrahim A. in Hamburg in Untersuchungshaft gewesen war und damit die Unschuldsvermutung zu gelten habe. Immer wieder wurde betont, dass A. kein Strafgefangener gewesen sei und somit andere Maßstäbe zu gelten hätten, weil sein Urteil noch nicht rechtskräftig gewesen sei.

Hamburger Justiz hatte Ibrahim A. als "Problemgefangenen" im Blick

Die Unterscheidung ist zwar formal richtig, soll aber wohl auch die Begründung dafür sein, dass Ibrahim A. nicht an den Projekten des hanseatischen Strafvollzugs hätte teilnehmen können, mit denen sich die Justizbehörde auf ihrem eigenen Internetauftritt präsentiert: Die Resozialisierung wird dabei in den Vordergrund gestellt, mit umfassenden Therapieangeboten für Strafgefangene.

Ob Ibrahim A. allerdings an solchen Projekten hätte teilnehmen können, wäre sein Urteil rechtskräftig gewesen, ist keineswegs sicher. Folgt man den Feststellungen der Justiz, dann war Ibrahim A. eindeutig ein "Problemgefangener", wie es der Hamburger Staatsrat Holger Schatz am Mittwoch in Kiel beschrieb. Gerade bei Häftlingen mit gesteigertem Betreuungsbedarf wie A. stellt sich die Frage, ob speziell in dessen Haftzeit wirklich alles so optimal lief, wie es die Hamburger Justiz darzustellen versucht.

Seit Corona keine Anti-Aggressionskurse mehr

Seit Jahren schon beklagen Strafgefangene, dass sich nicht ausreichend um sie gekümmert werde und die vollmundigen Angebote wohl eher Papiertiger denn reale Fürsorge und Präventionsarbeit seien: Seit der Corona-Pandemie, so sagt es ein Strafgefangener zu t-online, sollen etwa in der JVA Fuhlsbüttel keine Anti-Aggressionskurse mehr angeboten worden sein. Die Justizbehörde bestätigt das t-online und schreibt: "Aktuell prüft die JVA Fuhlsbüttel die Einrichtung des Angebots einer Anti-Gewalt-Gruppe."

Der Personalmangel führt dem Häftling zufolge dazu, dass zeitweise gar kein Personal auf den Stationen anwesend sei und lediglich auf eine Videoüberwachung der Flure zurückgegriffen werde. Vorwürfe, die sich mit dem decken, was seit Jahren über die Probleme im Hamburger Justizvollzug berichtet wird. Die Behörde dementiert den Personalmangel: "Ein Personalmangel herrscht nicht. Seit jeher werden Stationen mit Kameras überwacht. Dabei spielt die personelle Besetzung keine Rolle."

Schon vor der Pandemie und der massiven Zunahme der Verfahren im Zuge der Encrochat-Ermittlungen gab es immer wieder Berichterstattung über die Missstände in Hamburger Justizvollzugsanstalten. Zentraler Kritikpunkt schon damals: Die Personalnot, wie etwa der NDR 2019 berichtete. Nach Angaben der Gewerkschaft für JVA-Beamte entstanden dadurch sogar Sicherheitsrisiken für die Mitarbeiter in den Vollzugsanstalten.

Justizbehörde stellt Idealbild als Realität dar

Im Juli 2021 schließlich wandten sich laut "taz" sogar Vertreter der Gefangenenvertretung der JVA Fuhlsbüttel an die Behördenleitung und die Bürgerschaft, klagten über Zustände im Vollzug. Kernvorwurf seinerzeit war, dass es deutlich zu wenige Resozialisierungsmaßnahmen gebe und die Entlassungsvorbereitungen nahezu ausblieben.

Insoweit verwundern die Darstellungen der Justizbehörde: Dass zunächst kommuniziert wurde, es habe beim Vollzug der Untersuchungshaft von Ibrahim A. keine Probleme gegeben und er sei unauffällig gewesen, war eine offensichtliche Sprachregelung der Behördenleitung – lesen Sie hier mehr dazu. Der Tenor der erteilten Auskünfte entspricht genau dem Bild, das der Justizvollzug in Hamburg idealerweise hätte abgeben sollen – es aber seit Jahren nicht tut.

"Das ist schlicht unglaubwürdig"

"Die Darstellung, man habe Zeugen nicht beeinflussen wollen und deswegen bewusst falsche Informationen übermittelt, ist schlicht unglaubwürdig", kritisiert Cansu Özdemir, justizpolitische Sprecherin der Hamburger Fraktion der Linken. Augenscheinlich wolle man über die lange bekannten Missstände im Justizvollzug nicht sprechen.

Es erscheine als schwer vorstellbar, dass vor dem Hintergrund tätlicher Angriffe auf Personal, dem Hören von Stimmen und Depressionen bei dem Beschuldigten und dem Vergleich mit einem Terroristen eine Ungefährlichkeit festgestellt worden sei – bei einem Häftling, der sich zeitweise in einem besonders gesicherten Haftraum befand.

Waren sich die Psychiater der Gefährlichkeit von Ibrahim A. bewusst?

Doch waren die Gefängnisärzte, die beim späteren Angreifer von Brokstedt kein Risiko einer Eigen- oder Fremdgefährdung feststellen konnten, überhaupt über die Auffälligkeiten informiert, die im Wahrnehmungsbogen vom Justizpersonal dokumentiert worden waren? Auf Anfrage erklärt die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, dass behandelnde Ärzte auch Zugriff auf die Wahrnehmungsbögen haben, diese allerdings nicht zu medizinischen Zwecken angelegt würden. Psychiater hätten eine eigene medizinische Akte, auf deren Grundlage sie behandelten, so die Behörde weiter.

Nach Informationen von t-online soll es sich bei der von der Justizbehörde wiederholt vorgetragenen Information, bei Ibrahim A. seien keine Gefahren festgestellt worden, lediglich um eine Angabe auf einem standardisierten Berichtsbogen handeln. Von einem Psychiater sei demnach kurz vor der Entlassung von A. angekreuzt worden, dass in der konkreten Gesprächssituation "keine Eigen- oder Fremdgefährdung" festgestellt worden sei.

"Die Äußerungen der Justizbehörde zu Ibrahim A. grenzen an eine politische Lüge", sagt dazu Richard Seelmaecker (CDU). "Statt konkreter Fakten auf eindeutigen Rechtsgrundlagen erfahren wir die Wahrheit immer nur scheibchenweise."

"Umgang mit Ibrahim A. kann für die Tat mitursächlich sein"

Wer wann überhaupt wie informiert wurde und welche Konsequenzen gezogen wurden in der Hamburger Justiz, ist nach wie vor nicht eindeutig festzustellen. Noch am 2. Februar behauptete die Justizbehörde anlässlich einer Befassung der Hamburger Bürgerschaft mit dem Fall Ibrahim A. in einer "Faktensammlung", dass es überhaupt keine Auffälligkeiten bei Ibrahim A. während der Haft gegeben habe. Auf Nachfrage von t-online teilt die Justizbehörde mit, dass die "Frage der Eigen- und Fremdgefährdung (…) regelmäßig überprüft" worden sei.

Die Schere zwischen Hamburger Ansprüchen und der Realität in der Justiz seien aber womöglich die Gründe dafür, dass der Messerangriff im Regionalexpress RE 70 passieren konnte, fürchtet Cansu Özdemir von der Linken: "Der bisherige Eindruck in der Öffentlichkeit ist, dass der Umgang mit Ibrahim A. in der Untersuchungshaft mitursächlich für die Tat von Brokstedt gewesen sein kann. Wir werden hier in der Befassung am kommenden Mittwoch nochmals intensiv prüfen, ob hierbei alles richtig gemacht wurde."

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Anfrage an die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
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