Auf PC des Angeklagten "NSU 2.0"-Prozess: Polizei findet Beweise für Drohschreiben
Im "NSU 2.0"-Prozess am Frankfurter Landgericht gibt es Beweise, die darauf hindeuten, dass der Angeklagte Alexander M. die Drohschreiben verfasst hat. Belege für einen direkten Draht ins Polizeirevier gibt es aber nicht.
Auf den Computern des Angeklagten im "NSU 2.0"-Prozess hat die Polizei zahlreiche Belege für Drohschreiben gefunden, die er verfasst haben soll. Das berichtete eine Ermittlerin am Dienstag in dem Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt am Main. Alexander M. habe systematisch Daten gesammelt, durch Google-Anfragen aber auch durch Telefonanrufe bei Behörden, Energieversorgern und Versandhäusern.
Belege, dass der aus Berlin stammende M. Polizisten des 1. Frankfurter Polizeireviers kannte, habe man nicht gefunden. Unter anderem auf diesem Polizeirevier wurden persönliche Daten abgefragt, die dann für Drohschreiben verwendet wurden. Die Ermittlerin erklärte aber auch, dass sich verschlüsselte Ordner auf dem Computer befänden, deren Inhalte unbekannt seien. Zudem seien Dateien gelöscht worden.
Alexander M. bestreitet die Vorwürfe der Anklage. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem Beleidigung in 67 Fällen, versuchte Nötigung und Bedrohung vor. Die Serie der Drohschreiben hatte im August 2018 mit Todesdrohungen gegen die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz und ihre Familie begonnen. Die Schreiben waren mit "NSU 2.0" unterzeichnet in Anspielung auf die rechtsextreme Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU).
- Nachrichtenagentur dpa