Frankfurt am Main Mainova wegen überhöhter Preise für Neukunden unter Druck
Der Frankfurter Energieversorger Mainova hat Ärger wegen erhöhter Preise Neukunden. Nach Angaben des Ökostromversorgers Lichtblick hat das Landgericht Frankfurt Mainova untersagt, von Neukundinnen und -kunden in der Grundversorgung höhere Preise zu verlangen als von Bestandskunden. Zuvor hatte der "Spiegel" über das von Lichtblick angestrengte Verfahren berichtet.
"Wir wissen, dass das Landgericht Frankfurt eine Einstweilige Verfügung erlassen hat, kennen aber noch nicht die Details", sagte ein Mainova-Sprecher am Sonntag auf Anfrage. Erst nach Zustellung der Entscheidung des Gerichts werde das Unternehmen das weitere Vorgehen festlegen. Das Gericht war am Sonntag zunächst nicht zu erreichen.
Mainova hatte nach Angaben des Sprechers zum 3. Januar einen Tarifsplit in der Grund- und Ersatzversorgung eingeführt. Hintergrund sei, dass das Unternehmen Tausende Kunden übernehmen musste, die von ihren bisherigen Anbietern nicht mehr beliefert werden. Mainova habe so 5000 Gaskunden und 7600 Stromkunden hinzubekommen, führte der Sprecher aus. Um deren Versorgung sicherzustellen, habe Mainova kurzfristig zu vergleichsweise hohen Preisen zukaufen müssen.
Die Energieanbieter mit den meisten Kunden in einer Region sind als Grundversorger gesetzlich verpflichtet, Kunden bei Wegfall des bisherigen Lieferanten zunächst weiterhin mit Strom und Gas zu versorgen. Weil wegen steigender Energiepreise Energiediscounter die Belieferung einstellten, fielen bundesweit Hunderttausende Kunden in diese sogenannte Ersatzversorgung. Viele dieser Grundversorger reagierten in den vergangenen Wochen mit neuen Tarife für Neukunden.
Auch Verbraucherschützer haben bereits dagegen geklagt, weil sie in den doppelten Tarifen eine Ungleichbehandlung sehen, die gegen geltende Vorschriften des Energierechts verstoße. Markus Adam, Chefjurist des Hamburger Unternehmens Lichtblick, hält das System der Grund- und Ersatzversorgung für überholt: "Stadtwerke nutzen ihre Monopolstellung, um von verunsicherten Verbrauchern überhöhte Tarife zu verlangen." Die in der vergangenen Woche verkündeten Entscheidung des Frankfurter Landgerichts (Az.: 03-06 O 6/22) sei "ein starkes Signal für Wettbewerb und Verbraucherschutz", befand Adam.