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Frankfurt: Modehaus-Betreiberin klagt erfolgreich gegen 2G-Regel


Corona in Hessen
Modehaus-Betreiberin klagt erfolgreich gegen 2G-Regel

Von dpa, RF

Aktualisiert am 01.02.2022Lesedauer: 2 Min.
Mitarbeiterinnen überkleben das Schaufenster eines Modegeschäfts mit dem Schriftzug Verkauf (Symbolbild): Die aktuelle Corona-Verordnung sieht 2G im Einzelhandel vorVergrößern des Bildes
Mitarbeiterinnen überkleben das Schaufenster eines Modegeschäfts mit dem Schriftzug Verkauf (Symbolbild): Die aktuelle Corona-Verordnung sieht 2G im Einzelhandel vor (Quelle: Ralph Peters/imago-images-bilder)
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Eine Betreiberin dreier Modehäuser hat in Frankfurt mit einem Eilantrag gegen die 2G-Regel geklagt – mit Erfolg. Nach dem gefällten Beschluss darf sie ihre Geschäfte vorerst ohne Anwendung der 2G-Regel betreiben.

Shoppen ohne 2G – in einer Boutique in Hanau ist das nun möglich. Nach Niedersachsen, Bayern, Saarland und Baden-Württemberg, kippte am Montag auch das Frankfurter Verwaltungsgericht die 2G-Regelung für drei Modehäuser in Hessen. Grund dafür war der Antrag einer Betreiberin der Modehäuser. Sie verkaufe hauptsächlich Kleidungsprodukte des täglichen Bedarfs, Unterwäsche und Oberbekleidung, Tag- und Nachtwäsche sowie Kinder- und Babykleidung.

Die Klägerin hatte argumentiert, es sei nicht einzusehen, warum nicht nur Betriebe der akuten Versorgung der Bevölkerung wie Apotheken, Drogerien, Tankstellen, sondern auch Gartenmärkte und Blumenfachgeschäfte von der 2G-Regel ausgenommen sind, Bekleidungs- und Modegeschäfte aber nicht zur Grundversorgung zählen sollen.

Frankfurt: Klares Zeichen für den hessischen Einzelhandel

Die Kammer des Verwaltungsgerichts kam in der noch nicht rechtskräftigen Entscheidung zu dem Schluss, dass die Antragstellerin in ihrem Grundrecht auf Gleichbehandlung durch die Coronavirus-Schutzverordnung verletzt sei. Aus dieser gehe nicht sicher hervor, welche Ladengeschäfte unter die Zugangsbeschränkung 2G fallen sollten, hieß es. Außerdem, so das Gericht, werde im Sozialgesetzbuch neben Ernährung und Körperpflege auch Kleidung als Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts genannt.

Obwohl die 2G Regelung im hessischen Einzelhand weiterhin besteht, kann dieser Beschluss kann als klares Signal für den gesamten Einzelhandel gesehen werden. Der Handelsverband Hessen begrüßt das Urteil des Verwaltungsgerichts: "Es ist beruhigend, dass sich Vernunft vor Gericht einklagen lässt! Gleichzeitig ist es erschreckend, dass man Vernunft vor Gericht einklagen muss", äußert sich Jochen Ruths, Präsident des Handelsverbandes Hessen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Handelsverband Hessen: Pressemitteilung 31.01.2022
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