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Hessen: Rechtsextreme Hetze im Chat – Innenminister löst Frankfurter SEK auf


Innenminister greift durch
SEK Frankfurt wegen rechtsextremer Chats aufgelöst

Von dpa, t-online, afp
Aktualisiert am 10.06.2021Lesedauer: 2 Min.
Beamte eines Spezialeinsatzkommandos (SEK) der Frankfurter Polizei stehen an einem Einsatzort (Archivbild): Die Truppe steht wegen rechtsextremer Chats in der Kritik. Nun folgen die Konsequenzen.Vergrößern des Bildes
Beamte eines Spezialeinsatzkommandos (SEK) der Frankfurter Polizei stehen an einem Einsatzort (Archivbild): Die Truppe steht wegen rechtsextremer Chats in der Kritik. Nun folgen die Konsequenzen. (Quelle: Roessler/dpa-bilder)

Nach dem Bekanntwerden von rechtsextremen Äußerungen in Chatgruppen des SEK aus Frankfurt hat der Innenminister von Hessen nun Konsequenzen gezogen. Die Truppe wird aufgelöst.

Angesichts der Ermittlungen wegen rechtsextremer Äußerungen von Polizisten in Chatgruppen wird das Sondereinsatzkommando (SEK) des Frankfurter Polizeipräsidiums aufgelöst. Das teilte der hessische Innenminister Peter Beuth (CDU) am Donnerstag in Wiesbaden mit.

17 von 20 SEK-Beamten aus Frankfurt sollen untereinander Beiträge mit volksverhetzenden Inhalten beziehungsweise Abbildungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation geteilt haben. Drei der Beschuldigten sind Vorgesetzte, die nicht eingeschritten sein sollen.

In einer ersten Reaktion hatte Beuth am Mittwoch erklärt, es sei völlig inakzeptabel, "dass sich Beamte der Polizei und noch dazu einer hoch spezialisierten Einheit in derartigen Chats untereinander austauschen". Der Fall sei "leider ein weiterer Beleg dafür, dass die Polizei diesbezüglich noch viel Arbeit vor sich hat". Schon 2018 waren Chats von Frankfurter Polizisten mit rechtsextremem Inhalt bekanntgeworden. Ob es einen Zusammenhang gibt, war am Mittwoch noch unklar.

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Kinderporno-Verdächtiger bringt Ermittlungen ins Rollen

Ins Rollen kamen die Ermittlungen im Zuge eines Verfahrens gegen einen 38-jährigen Beamten des Spezialeinsatzkommandos (SEK) der Staatsanwaltschaft Mainz. Dem Beschuldigten werden in diesem Verfahren unter anderem der Besitz und die Verbreitung kinderpornographischer Schriften zur Last gelegt.

Im Zuge der Auswertung der bei ihm sichergestellten Mobiltelefone wurden mehrere Chatgruppen festgestellt, in denen zum Teil strafrechtlich relevante Inhalte und zahlreiche weitere Teilnehmer der Chatgruppen identifiziert werden konnten.

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Externer soll neu organisieren

Der Frankfurter Polizeipräsident Gerhard Bereswill hatte am Mittwoch angekündigt, das SEK umstrukturieren und neu organisieren zu wollen. Mit dem Präsidenten des Polizeipräsidiums Westhessen als Leiter des von Beuth einberufenen Expertenstabs soll nun ein Externer die Neuorganisation der Frankfurter Spezialkräfte leiten. Auf der unteren und mittleren Vorgesetztenebene müsse eine neue Führungskultur geschaffen werden, forderte Beuth.

"Für mich steht unabhängig vom Ausgang der Ermittlungen fest, dass keine dieser Personen mehr für eine hessische Spezialeinheit tätig werden wird", sagte Beuth. Wo es rechtlich möglich sei, würden die Beschuldigten aus der hessischen Polizei "entfernt". Ein solches Fehlverhalten werde er "niemals" dulden. In der Vergangenheit habe er zahlreiche Maßnahmen initiiert, um die Fehlerkultur innerhalb der Polizei zu stärken. "Leider ist dieser Fall ein weiterer Beleg dafür, dass die Polizei weiterhin viel Arbeit vor sich hat", kritisierte Beuth.

Die Ermittlungen richten sich nach einer Meldung von Mittwoch gegen 20 männliche Personen, darunter 19 aktive Polizeibeamte und ein ehemaliger Polizist, im Alter von 29 bis 54 Jahren. 17 Beschuldigte sind verdächtig, in verschiedenen Chatgruppen untereinander Beiträge mittels Messenger-Diensten verbreitet zu haben. Dabei wurden volksverhetzende Inhalte geteilt. Die besagten Beiträge stammen vorwiegend aus den Jahren 2016/2017. Die letzten relevanten Inhalte wurden in geringer Anzahl in Chats von Anfang des Jahres 2019 festgestellt.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagenturen dpa und AFP
  • LKA Hessen: Mitteilung vom 9. Juni 2021
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