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Bei Frankfurt: Fußballtrainer wegen sexueller Gewalt angeklagt


Fünf mutmaßliche Opfer
Verdacht auf sexuelle Gewalt: Fußballtrainer angeklagt

Von t-online, osf

Aktualisiert am 12.03.2025 - 12:26 UhrLesedauer: 1 Min.
Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main: Sie werden das Verfahren gegen einen Toten einstellen.Vergrößern des Bildes
Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main: Die Behörde hat einen ehemaligen Jugendcoach wegen schwerster Vorwürfe angeklagt. (Quelle: via www.imago-images.de)
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Ein Fußballtrainer soll mehrere Kinder und Jugendliche missbraucht haben. Er soll seine Machtposition ausgenutzt und die Opfer zum Drogenkonsum gezwungen haben.

Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hat einen ehemaligen Jugendfußballtrainer wegen des Verdachts auf sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche angeklagt. Dem 28-Jährigen aus dem Main-Taunus-Kreis wird sexueller Missbrauch von Kindern, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexuelle Belästigung und die Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige zur Last gelegt, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte.

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Der Mann soll sich als Trainer bei einem Sportverein in Kelkheim systematisch das Vertrauen von Kindern und Jugendlichen erschlichen haben. Über einen Zeitraum von fast fünf Jahren – von Juli 2019 bis Mai 2024 – baute er laut Ermittlern gezielt Beziehungen zu seinen späteren Opfern auf.

Schwere Missbrauchsvorwürfe

Die Staatsanwaltschaft identifizierte fünf mutmaßliche Opfer im Alter zwischen 13 und 16 Jahren. Der Beschuldigte habe die Beziehungen etwa durch private Treffen in Schnellrestaurants oder gemeinsames Computerspielen intensiviert. Dabei soll er den Minderjährigen regelmäßig alkoholische Getränke und Süßigkeiten gekauft haben.

Besonders schwerwiegend: Vier der betroffenen Kinder und Jugendlichen bot er laut Anklage auch Kokain an. In zwei Fällen soll er sie zum Konsum der Droge genötigt haben. Die so aufgebauten Beziehungen habe der Trainer ausgenutzt, um sexuelle Gewalt auszuüben. Seit August 2024 sitzt der Angeklagte in Untersuchungshaft.

Verwendete Quellen
  • Mitteilung der Staatsanwaltschaft Frankfurt vom 12.03.2025
Transparenzhinweis

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