t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalFrankfurt am Main

Frankfurt: Messerangriff im Obdachlosenheim – Mann vor Gericht


Messerstich in den Rücken
Versuchter Mord im Obdachlosenheim: 41-Jähriger vor Gericht

Von dpa
Aktualisiert am 15.01.2025 - 11:30 UhrLesedauer: 1 Min.
Frankfurter LandgerichtVergrößern des Bildes
Im Frankfurter Landgericht wird wegen eines versuchten Mordes im Obdachlosenmilieu verhandelt. (Quelle: Arne Dedert/dpa/dpa-bilder)
News folgen

Der Angeklagte soll einem Mitbewohner von hinten in den Rücken gestochen haben. Eine entscheidende Rolle spielte dabei eine abgebrochene Klinge.

Gegen einen 41 Jahre alten Mann läuft in Frankfurt ein Prozess wegen versuchten Mordes in einem Obdachlosenheim. Beim ersten Prozesstag im Landgericht Frankfurt wurde am Mittwoch die Anklage verlesen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten versuchten heimtückischen Mord vor.

Vorwurf: Heimtückischer Messerangriff

Der aus Moldau stammende Mann soll in einer Nacht im April 2024 einem weiteren Bewohner einer Frankfurter Obdachlosenunterkunft mit einem Messer von hinten in den Rücken gestochen haben. Dies hätte laut Anklage "potenziell tödliche Folgen haben können". Bei der Tat sei jedoch die Klinge abgebrochen, sodass nur die Muskulatur verletzt worden sei. Die über 16 Zentimeter lange Klinge war im Rücken steckengeblieben.

Zwei Wochen vor der Tat war der Mann in die Obdachlosenunterkunft gezogen. Vor der Tat soll er Alkohol getrunken haben und dabei gegenüber anderen Bewohnern zunehmend aggressiv geworden sein. Das spätere Opfer soll ihm gesagt haben, er solle sich benehmen, ansonsten müsse er die Unterkunft verlassen. Etwa zehn Minuten später soll der Angeklagte mit dem Messer in der Hand aus der Haustür getreten sein und einmal auf das Opfer eingestochen haben, das dort mit weiteren Menschen stand und ihm den Rücken zudrehte. Seit der Tat sitzt der Mann in Untersuchungshaft.

Herausforderungen im Verfahren

Da viele Zeugen keine Wohnanschrift hätten, werde es "ein schwieriges Verfahren", kündigte der Vorsitzende Richter der Schwurgerichtskammer an. Nach der bisherigen Planung soll Anfang Februar das Urteil verkündet werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Themen



Telekom