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Grundsteuer in Frankfurt steigt 2025: Das sind die neuen Hebesätze


Beschluss der Stadt
Grundsteuerhebesätze steigen drastisch

Von t-online
12.11.2024Lesedauer: 2 Min.
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Ab 2025 wird die Grundsteuer nach neuen Regeln berechnet. (Archivbild) (Quelle: Bernd Weißbrod/dpa/dpa-bilder)

Immobilieneigentümer müssen Grundsteuer zahlen – ab nächstem Jahr auf Basis neuer Berechnungen. Frankfurt hat die Sätze jetzt angepasst.

Die Stadt Frankfurt erhöht die Grundsteuerhebesätze im kommenden Jahr. Der Magistrat hat beschlossen, den Empfehlungen des Landes Hessen zu folgen und die Hebesätze ab dem 1. Januar 2025 anzuheben, wie aus einer Mitteilung der Stadt von Dienstag hervorgeht. Die Änderung sieht eine Erhöhung der Grundsteuer A auf 317,62 Prozent (statt bislang 175 Prozent) und der Grundsteuer B auf 854,69 Prozent (statt bislang 500 Prozent) vor.

Stadtkämmerer Bastian Bergerhoff betonte, dass dies nicht bedeutet, dass alle Steuerpflichtigen gleich belastet werden: "Aufkommensneutralität darf aber nicht mit individueller Belastungsneutralität verwechselt werden. Es ist klar, dass manche Steuerpflichtigen weniger, manche mehr bezahlen werden."

Urteil vom Verfassungsgericht aus dem Jahr 2018

Grund für diese Neuregelung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018, das das bisherige System der grundsteuerlichen Bewertung als verfassungswidrig erklärte. Das neue Hessische Grundsteuergesetz wurde im Dezember 2021 verabschiedet und tritt zeitgleich mit dem neuen Veranlagungszeitraum im Januar 2025 in Kraft.

Den vom Finanzamt neu festgesetzten individuellen Grundsteuermessbeträgen liegen laut Stadt die Daten zugrunde, die von den Grundstückseignerinnen und -eignern erklärt wurden. Diese neuen Messbeträge ersetzten die bisherigen nach den Einheitswerten zum 1. Januar 1964 berechneten Messbeträge. Sie würden mit dem jeweiligen Hebesatz der Kommune multipliziert. Daraus ergebe sich die zu zahlende Grundsteuer für die einzelnen Steuerpflichtigen.

Anhebung der Grundsteuer: Was bedeutet das für die Mieter?

Die individuelle Auswirkung dieser Reform auf die Steuerpflichtigen sei aktuell aber noch unklar, insbesondere was Mieter betrifft, heißt es von der Stadt Frankfurt weiter. Der Magistrat arbeite daher an einem Konzept zum Umgang mit möglichen Härtefällen. Stadtkämmerer Bergerhoff stellte klar: "Diese Tatsache liegt in der Neuregelung selbst begründet und ist durch die Kommune nicht zu ändern, da die Kommunen lediglich die Hebesätze, nicht jedoch die Berechnung der Grundlagen festlegen können."

Laut Haushaltsplan werde der Grundsteuerertrag Frankfurts auch weiterhin rund 220 Millionen Euro pro Jahr betragen.

Verwendete Quellen
  • Mitteilung der Stadt Frankfurt vom 12.11.2024
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