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Hessengeld: Förderprogramm für Immobilienkäufer startet im Herbst


Bereits zahlreiche Interessenten
Hessengeld: Förderung für Immobilienkäufer startet im Herbst

Von dpa
27.08.2024Lesedauer: 3 Min.
urn:newsml:dpa.com:20090101:240827-935-225326Vergrößern des BildesDas Hessengeld soll vor allem junge Familien beim Kauf einer Immobilie (Symbolbild) unterstützen. (Quelle: Boris Roessler)

Immobilienkäufer in Hessen können ab Herbst erstmals Gelder aus dem neuen Förderprogramm Hessengeld beantragen. Dafür ist das Programm gut.

Immobilienkäufer in Hessen sollen im Herbst erstmals Geld aus dem neuen Förderprogramm Hessengeld beantragen können. Das Programm richtet sich vor allem an junge Familien und Menschen, die erstmals eine Immobilie in dem Bundesland zur eigenen Nutzung kaufen. Das Kabinett beschloss in Wiesbaden nun die dazugehörige Förderrichtlinie, also die Bedingungen und Details für die Anträge sowie die genauen Konditionen.

Das Hessengeld soll bei der Grunderwerbsteuer entlasten, die beim Kauf einer Immobilie fällig wird. In Hessen sind das aktuell sechs Prozent der Kaufsumme für ein Grundstück oder eine bereits fertige Immobilie. Bei einer Kaufsumme von beispielsweise 300.000 Euro wären das beispielsweise 18.000 Euro.

Hessengeld: Bereits zahlreiche Interessenten

Die Grundsatzentscheidung für das Programm der Landesregierung von SPD und CDU war schon im Frühjahr gefallen. "Die neue Richtlinie gibt den Menschen Klarheit, wie und ab wann sie unsere Förderung erhalten können", sagte Ministerpräsident Boris Rhein (CDU).

Nach Angaben von Finanzminister Alexander Lorz haben sich bereits zahlreiche Interessenten für das Programm gemeldet. Sie könnten sich ab sofort mit den Förderrichtlinien besser auf den Start des digitalen Antragsverfahrens im Herbst vorbereiten. Ein konkretes Datum steht bislang nicht fest, das erste Geld soll aber noch in diesem Jahr fließen.

Für Immobilienkäufe ab dem 1. März 2024

Wie das Finanzministerium und die Staatskanzlei mitteilten, gilt das Hessengeld rückwirkend für Immobilienkäufe ab dem 1. März 2024. Ausschlaggebend sei das Datum, an dem der Kaufvertrag notariell bekundet wurde. Wurde ein Haus oder eine Wohnung früher gekauft, könne kein Fördergeld beantragt werden.

Wird ein Antrag für das Hessengeld bewilligt, werden bis zu 10.000 Euro pro Käufer der ersten Immobilie – hier maximal 20.000 Euro – sowie bis zu 5.000 Euro für jedes Kind unter 18 Jahren ausbezahlt, das in die Immobilie einzieht. Dabei wird ein Betrag bis maximal zur Höhe der tatsächlich angefallenen Grunderwerbsteuer gewährt und dann in zehn
gleichen jährlichen Raten ausgezahlt.

Land rechnet mit tausenden Anträgen

Die Landesregierung geht nach früheren Berechnungen davon aus, dass schätzungsweise rund 23.000 Immobilienkäufe pro Jahr für die Förderung mit dem Hessengeld infrage kommen. Im Jahr 2022 habe es in Hessen rund 35.000 Käufe von Eigenheimen und Eigentumswohnungen gegeben. Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen wird die Anträge entgegennehmen, prüfen und dann entscheiden. Die Anträge sollen ausschließlich digital über das Kundenportal eingereicht werden.

In den Förderrichtlinien heißt es etwa: "Die Konzeption des Hessengelds ist auf Haushalte mit Kindern ausgerichtet. Es können aber auch alle weiteren Bürgerinnen und Bürger, die erstmalig eine Wohnimmobilie erwerben und beziehen, gefördert werden." Wer einen Antrag stellt, muss zudem versichern, dass er zuvor noch keinen Antrag auf Hessengeld gestellt hat.

Hessengeld: Das muss beachtet werden

Außerdem wird die Grunderwerbsteuer für die Wohnimmobilie nur rückerstattet – sie muss also zuvor komplett bezahlt worden sein. Der Besitzer einer Immobilie muss per amtlicher Meldebescheinigung nachweisen, dass er selbst darin wohnt und sie als Hauptwohnsitz nutzt.

"Eine eigene Wohnung oder ein eigenes Haus muss für die breite Mitte der Gesellschaft trotz gestiegener Bau- und Zinskosten erreichbar bleiben", sagte Regierungschef Rhein. "Mit dem Hessengeld erleichtern wir es vor allem jungen Familien, sich diesen Traum zu erfüllen." Der Bauindustrieverband Hessen-Thüringen hatte den grundsätzlichen Kabinettsbeschluss für das Hessengeld im April zwar begrüßt. Es sei aber nur ein Schritt in der "extrem schwierigen Lage" im Wohnungsbau. Vor allem müssten die Baukosten sinken.

In der vergangenen Woche hatte das Statistische Landesamt Daten veröffentlicht, wonach die Zahl der Baugenehmigungen für Wohnneubauten in Hessen im ersten Halbjahr um gut 20 Prozent gesunken ist im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der dpa
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