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Aschaffenburg: Lehrer filmt Kolleginnen heimlich auf Toilette


Auch belastendes Video-Material gefunden
"Posing-Bilder" von Kindern: Lehrer auf Bewährung

Von dpa, t-online, mad

Aktualisiert am 08.02.2024Lesedauer: 1 Min.
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Das Amtsgericht Aschaffenburg (Symbolbild) verurteilt einen 60-jährigen Lehrer: Er muss aber nicht in Haft. (Quelle: IMAGO/imageBROKER/K. Schumacher/imago-images-bilder)

Ein schwerer Schlag für das Vertrauen in den Schuldienst: Ein Lehrer aus Aschaffenburg filmte Kolleginnen heimlich auf der Toilette und sammelte "Posing-Bilder" von Kindern.

Ein 60-jähriger Lehrer aus dem Landkreis Aschaffenburg wurde vom dortigen Amtsgericht zu einer Haftstrafe von 13 Monaten verurteilt. Der Vorwurf lautet: Besitz von "Posing-Bildern" mit kinderpornografischen Motiven und heimliches Filmen zweier Kolleginnen auf der Toilette. Die Haftstrafe wurde zu einer Bewährung von drei Jahren ausgesetzt. Darüber hinaus muss der Lehrer eine Sexualtherapie absolvieren. Das Urteil ist bislang noch nicht rechtskräftig. Der Lehrer ist vom Dienst suspendiert – das teilte eine Sprecherin des Amtsgerichts Aschaffenburg auf Anfrage von t-online mit.

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LKA-Mitarbeiterinnen beim Start des Hinweistelefons gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (Symbolbild). (Quelle: Christoph Hardt via www.imago-images.de/imago-images-bilder)

Was sind "Posing-Bilder"?

"Posing-Bilder" sind Aufnahmen, die Kinder unter 14 Jahren in aufreizenden Posen zeigen. Oftmals wird gar nicht gefordert, dass das Kind bewusst posiert oder von Dritten in die Pose gebracht wird. Es genügt, wenn das Kind zufällig in der aufreizenden Pose fotografiert wurde.

Der Besitz solcher Bilder ist strafbar und kann mit einer Geldstrafe oder mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden, gemäß § 184b Abs. 3 StGB.

Auch Aufnahmen einer Schülerin in den Dateien des Lehrers

Die Anklage beruht auf Vorwürfen, die der Mann über seinen Anwalt eingestanden hat. Es wird davon ausgegangen, dass er zwischen Dezember 2018 und Januar 2020 eine Videokamera in der Personaltoilette seiner Spezialschule verborgen hielt und so zwei Frauen beim Toilettengang filmte. Zudem lagerten auf seinem Computer auch "Posing-Bilder" von Kindern, einschließlich Aufnahmen einer Schülerin, die sich nach dem Sportunterricht umzog und entkleidet zu sehen war.

Der Fall kam ins Rollen, als ein US-amerikanischer Onlinedienst einen Hinweis an die Zentralstelle Cybercrime Bayern gab. Diese nahm daraufhin ihre Ermittlungen auf. Das Gericht folgte mit seiner Entscheidung dem Antrag der Staatsanwaltschaft, dem sich auch die Verteidigung weitgehend anschloss.

Verwendete Quellen
  • Telefonat mit dem Amtsericht Aschaffenburg
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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