Minister zu Korruptionsskandal um Ex-Oberstaatsanwalt "Extremer Ausreißer mit hoher krimineller Energie"
Wegen Korruption ist Oberstaatsanwalt Alexander B. zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. CDU-Justizminister Roman Poseck will Vertrauen zurückgewinnen.
Hessens Justizminister Roman Poseck (CDU) wirbt nach der Verurteilung des korrupten früheren Oberstaatsanwalts Alexander B. um Vertrauen. "Wir unternehmen alles, damit sich ein solcher Fall nicht wiederholen kann", sagte Poseck der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Donnerstag). "Ein Vertrauensverlust ist spürbar." Er bitte allerdings darum, den Fall richtig einzuordnen – "als extremen Ausreißer aufgrund einer hohen kriminellen Energie einer Einzelperson und nicht als Beispiel für ein generelles Korruptionsproblem in der Justiz".
Der ehemalige Oberstaatsanwalt Alexander B. wurde vom Landgericht Frankfurt zu einer Haftstrafe von sechs Jahren verurteilt. B. kassierte im nicht verjährten Zeitraum zwischen 2015 und 2020 dem Urteil zufolge insgesamt 277.000 Euro. Dem Land Hessen habe er durch Untreuehandlungen einen Schaden von 583.000 Euro zugefügt. B. hat laut eigener Aussage seit 2010 Schmiergelder in Höhe von 500.000 Euro erhalten.
Bei der Urteilsverkündung kritisierte der Vorsitzende Richter, die Taten seien durch ein "ganz massives Organisations- und Überwachungsverschulden der Justiz" begünstigt worden. "Wir müssen einräumen, dass es an Kontrollmaßnahmen gemangelt hat und die Taten dadurch erleichtert wurden", sagte Poseck.
Ermittlungsverfahren in Frankfurt war "katastrophale Entscheidung"
Der Richter kritisierte auch die aus seiner Sicht "katastrophale Entscheidung", dass das Ermittlungsverfahren in Frankfurt geführt wurde, wo der Angeklagte früher selbst tätig war. Der Minister sagte dazu: "Eine solche Entscheidung wird nicht durch das Ministerium, sondern im Benehmen zwischen der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft und der Generalstaatsanwaltschaft getroffen."
Das Land fordert von dem Verurteilten Geld zurück. Wie hoch die Summe ist, steht laut Poseck noch nicht fest. Jedes einzelne in Rechnung gestellte Gutachten werde geprüft. Auch die Frage, ob einige der Verfahren gegen Ärzte, Kliniken und Apotheker, die der Verurteilte führte, nun neu aufgerollt werden müssen, sei noch nicht abschließend entschieden.
- Nachrichtenagentur dpa
- faz.net: Oberstaatsanwalt Alexander B. zu sechs Jahren Haft verurteilt