IT-Panne bei der Lufthansa Welche Rechte Kunden bei Flugausfällen haben
Flugreisende müssen in diesen Tagen Ruhe bewahren: Am Mittwoch stand der Betrieb der Lufthansa in Frankfurt still. Und am Freitag drohen Streiks. Nicht immer gibt es eine Entschädigung.
Reisende am Flughafen Frankfurt erleben Chaos-Tage: Am Mittwoch waren wegen massiver IT-Probleme beim Lufthansa-Konzern die Computersysteme unter anderem für das Einsteigen nicht mehr betriebsbereit. Tausende waren von Verspätungen und Flugausfällen betroffen.
Wie sich herausstellte, trugen Bauarbeiten an einer Bahnstrecke in Frankfurt Schuld daran. Dabei sollen bereits am Dienstag mehrere Glasfaserkabel der Deutschen Telekom von einem Bagger durchtrennt worden sein. Für Reisende enden damit aber nicht die Ärgernisse: Bereits am Freitag wird die Gewerkschaft Verdi den Fraport bestreiken, dort rechnet man mit massiven Beeinträchtigungen des Flugverkehrs.
Haben Fluggäste durch die IT-Panne Anspruch auf eine Entschädigungszahlung?
Lufthansakunden, die auf eine Entschädigungszahlung setzen, warten aber wohl vergebens. Julián Navas, Experte bei Fluggasthelfer "AirHelp", erklärt in der "Bild"-Zeitung: "Durch den globalen Ausfall der IT-Systeme kommt es aktuell zu zahlreichen Verspätungen und Flugausfällen bei der Lufthansa und ihren Tochtergesellschaften Brussels Airlines, Austrian Airlines, Swiss International und Eurowings. Da es sich um einen technischen Fehler außerhalb der Verantwortung der Lufthansa handelt, gelten in diesem Fall keine Entschädigungsansprüche der Passagiere."
Auch die Verbraucherzentrale Hessen sieht das so. Auf Nachfrage der "Frankfurter Rundschau" erklärt man dort, der Defekt sei außerhalb des Risikobereichs der Lufthansa eingetreten. Auch bei Beachtung der erforderlichen Sorgfalt hätte er nicht abgewendet werden können. Daher seien es außergewöhnliche Umstände.
Laut des Portals haften Fluggesellschaften generell nicht bei sogenannten "außergewöhnlichen Umständen": Als außergewöhnliche Umstände gelten etwa Blitzeinschläge, Flugverspätung wegen schlechtem Wetter beziehungsweise extrem widriger Wetterverhältnisse, medizinische Notfälle, Sabotage- oder Terrorakte.
Welche Ansprüche von Flugausfällen Betroffene in vielen Fällen haben
Passagiere, die nicht von außergewöhnlichen Umständen betroffen sind, haben dagegen einige Möglichkeiten: Ab einer Verspätung von drei Stunden haben sie Anspruch auf eine Alternativbeförderung. Die Umbuchung auf einen anderen Flug muss von der verantwortlichen Airline selbst umgesetzt werden. Innerhalb Deutschlands kann man alternativ auch eine Bahnfahrt in Anspruch nehmen.
Was Fluggäste nicht vergessen sollten: Belege für Zugtickets oder andere Verkehrsmittel aufbewahren, damit sie die Kosten der Lufthansa in Rechnung stellen können.
Außerdem wichtig für Betroffene von Flugverspätungen oder -ausfällen: Während Ihrer Wartezeit muss die Airline Reisende mit Verpflegung versorgen und Telefonate oder E-Mails möglich machen. Wenn Reisende aufgrund des Flugausfalls übernachten müssen, ist die Fluggesellschaft laut "AirHelp" verpflichtet, ein Hotelzimmer sowie den Transport zum und vom Flughafen zur Verfügung stellen.
Was von Flugausfällen betroffene Reisende beachten sollten
Das Fluggastrecht-Portal "AirHelp" hat aber noch mehr konkrete Tipps für von Ausfällen betroffene Reisende: Den Flugausfall sollte man sich immer schriftlich vom Bodenpersonal bestätigen lassen und die schlussendliche Ankunftszeit am Zielort notieren. Die Höhe der jeweiligen Entschädigungszahlung richtet sich danach, wie viele Stunden der Flug Verspätung hatte oder gar ausgefallen ist, wie groß die Reisedistanz ist und ob der Flug inner- oder außerhalb der EU stattfinden sollte.
Wie hoch mögliche Entschädigungen bei kurzfristigen Annullierungen sind, legt die EU-Fluggastrechte-Verordnung fest: Bis zu 600 Euro sind möglich.
Wer einen Flugausfall bei einer Verbindung mit Umsteigen erlebt, steht ebenfalls vor einer nicht ganz einfachen Situation: Gehören beide Tickets zu einer Buchung, übernimmt die für den Flugausfall verantwortliche Airline die mögliche Erstattung, auch wenn der Anschlussflug von einer anderen Fluglinie durchgeführt worden wäre.
Wird der Streik am Flughafen am Freitag zu Ansprüchen auf Entschädigung führen?
Die bittere Antwort für betroffene Reisende lautet: Die Streiks am Freitag werden wohl nicht zu Entschädigungszahlungen durch den Konzern führen – dafür müsste es ein reiner Streik des Lufthansapersonals sein. Auf Streiks von Flughafenmitarbeitern hat die Fluggesellschaft keinen Einfluss, sie gelten daher ebenfalls als außergewöhnliche Situation.
Wer eine Pauschalreise gebucht hat, hat aber sogar in einem solchen Fall Ansprüche: Laut Verbraucherzentrale sind Veranstalter einer Pauschalreise auch bei Streiks in der Verantwortung für Kosten, die bei Ihnen durch eine Verspätung entstehen. Das können Verpflegung, Unterkunft, Taxifahrten und Telefonate sein. Reisende sollten im Kontakt mit ihrem Reiseveranstalter bleiben und auf eine Unterkunft für die Nacht bestehen, wenn nicht am selben Tag eine Ersatzmaschine startet.
- verbraucherzentrale.de: "Streik bei der Airline oder am Flughafen: Was tun als Passagier?"
- bild.de: "Lufthansa-Kunden kriegen KEINE Entschädigung"
- fr.de: "Streiks und Pannen: Welche Rechte haben Reisende bei einem Flugausfall?"
- Eigene Recherchen