Nach Urteil gegen Feldmann Staatsanwaltschaft leitet keine Ermittlungen gegen Frau des Ex-OBs ein
Obwohl das Frankfurter Gericht Peter Feldmann zu einer Geldstrafe wegen Vorteilsannahme verurteilt hat, wird gegen seine Frau nicht ermittelt.
Gegen die Frau des abgewählten Frankfurter Oberbürgermeisters Peter Feldmann (SPD) wird nicht wegen Vorteilsannahme ermittelt. Es gebe keine Ermittlungen, "da es sich bei ihr nicht um eine Amtsträgerin handelt", sagte die Sprecherin der Frankfurter Staatsanwaltschaft, Nadja Niesen, am Dienstag der dpa.
Das Frankfurter Landgericht hatte den früheren Oberbürgermeister vergangene Woche wegen Vorteilsannahme in zwei Fällen zu einer Geldstrafe verurteilt. Bei dem Verfahren ging es um Feldmanns enge Beziehungen zur Arbeiterwohlfahrt (Awo).
Beihilfe zur Vorteilsannahme kommt nicht in Betracht
Feldmanns damalige Freundin und spätere Frau hatte bei einem Abendessen 2014 mit der damaligen Awo-Sonderbeauftragten Hannelore Richter trotz fehlender Qualifikation und Berufserfahrung eine Einstellungszusage als Leiterin einer deutsch-türkischen Awo-Kita bekommen. Sie habe ein übertarifliches Gehalt bezogen, hinzu kamen ein Schein-Minijob und ein Dienstwagen.
Auch Beihilfe zur Vorteilsannahme komme in diesem Fall nicht in Betracht, sagte Niesen, "weil nicht nachzuweisen war, dass sie subjektiv erkannt hat, dass im Zusammenhang mit der Einstellungszusage als Leiterin der Kita eine Unrechtsvereinbarung zwischen Hannelore R. und Peter F. geschlossen wurde." Soweit ihr ein überhöhtes Gehalt versprochen und bezahlt wurde, gebe es keine Anhaltspunkte, dass sie in strafbarer Weise daran mitgewirkt habe.
- Nachrichtenagentur dpa