Wegen Abgabe an Minderjährige Shisha-Bar-Betreiberin muss 6.400 Euro Schmerzensgeld zahlen
Eine junge Frau erleidet nach dem Rauchen einer Shisha eine Kohlenmonoxid-Vergiftung und verklagt daraufhin die Betreiberin. Nun erhält sie Schmerzensgeld.
Die Betreiberin einer Shisha-Bar in Hessen muss wegen der Abgabe einer Shisha an eine Minderjährige 6.400 Euro Schmerzensgeld bezahlen. Damit bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) mit einem am Montag veröffentlichten Beschluss (Az.: 6 U 148/21) ein vorangegangenes Urteil des Landgerichts. In dem konkreten Fall hatte die damals Minderjährige den Angaben zufolge eine Kohlenmonoxid-Vergiftung erlitten.
"Der Betreiber eines Pubs ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass Körper, Leben und sonstige Rechtsgüter der Gäste nicht verletzt werden", hieß es in der Veröffentlichung des OLG. Die damals minderjährige Klägerin habe gemeinsam mit einer Freundin das Lokal besucht, um eine Shisha zu rauchen. Sie sei weder von den Mitarbeitern nach ihrem Alter gefragt, noch sei sie in die Benutzung der Shisha eingewiesen worden.
Nach dem Jugendschutz dürften in Gaststätten etwa Tabakwaren nicht an Kinder oder Jugendliche abgegeben werden. Auch das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte dürfte ihnen nicht erlaubt werden, betonte das OLG. Das gilt demnach auch für nikotinfreie Erzeugnisse wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas.
- Nachrichtenagentur dpa