Mäusekot und ungekühlte Waren Massive Hygieneverstöße in Essener Supermarkt

Mäusekot, verschmierte Geräte und ungekühlte Ware – in einem Essener Supermarkt häufen sich die Hygieneverstöße. Die Behörden müssen mehrfach eingreifen.
Der Lebensmitteleinzelhandel "My Tom" am Kopstadtplatz in Essen musste nach einer Kontrolle der Lebensmittelüberwachung am 17. März 2025 vorübergehend schließen. Die Kontrolleure entdeckten zahlreiche Hygieneverstöße in dem Geschäft für indische Lebensmittel, die eine sofortige Betriebsschließung und Grundreinigung erforderlich machten.
Bei der Inspektion fanden die Prüfer stark verschmutzte Griff- und Kontaktflächen vor. Kühlpflichtige Lebensmittel wie Reistaschen und Teigtaschen wurden außerhalb der Kühlung gelagert. Das Spülbecken war verunreinigt, die Silikondichtung wies schwarze, schmierige Beläge auf.
Mäusekot im Lagerraum – Lebensmittel mit Gefrierbrand
Besonders besorgniserregend: In einem externen Lagerraum entdeckten die Kontrolleure Spuren von Mäusekot. In diesem Raum wurden in einer Tiefkühltruhe Fleisch- und Wurstwaren gelagert, die teilweise Eisschnee innerhalb der Verpackung aufwiesen.
Die Liste der weiteren Mängel war lang: Eine Autokühlbox mit verunreinigtem Entnahmebesteck, ein Kühlschrank mit verschmutztem Verdampferschutzgitter, verschiedene Lebensmittel mit Gefrierbrand in Tiefkühltruhen und Fischereierzeugnisse wie Langusten ohne Kennzeichnung und in ungeeigneter Verpackung.
Zudem wurden Lebensmittel wie Petersilie in unhygienischer Umgebung auf dem Fußboden abgepackt. Im Lagerraum fanden die Kontrolleure verunreinigte Küchenutensilien, darunter eine Teigknetmaschine. Der Kühlraum hatte einen verunreinigten Boden und einen Verdampfer mit schwarzen Ablagerungen. Lebensmittelbehälter standen direkt auf dem Fußboden.
Lebensmittel werden trotz Verbots zubereitet
In der privaten Küche wurden trotz Verbots Lebensmittel für gewerbliche Zwecke zubereitet. Der Fleischwolf war mit alten Produktresten kontaminiert, die Spülbrause mit schwarzen schmierigen Ablagerungen verunreinigt. Der Konvektomat war innen stark mit alten Produktresten versehen und die Regalböden mit Altfettkondensat belastet.
Nach der ersten Schließung und einer angeordneten Grundreinigung konnte der Betrieb am 21. März 2025 wieder öffnen. Die Untersagung der Eigenproduktion von Lebensmitteln blieb jedoch bestehen. Bei einer weiteren Kontrolle am 28. März stellten die Prüfer fest, dass gegen dieses Verbot verstoßen wurde und erneut diverse hygienische Mängel auftraten. Daraufhin wurde der Betrieb zum zweiten Mal geschlossen.
Betriebsschließung erst bei dritter Kontrolle aufgehoben
Bei einer Nachkontrolle am 31. März 2025 ergab sich, dass der angeordneten Grundreinigung nicht ausreichend nachgekommen wurde und weiterhin in der Küche produziert wurde. Erst bei einer weiteren Kontrolle am 2. April konnte die Betriebsschließung wieder aufgehoben werden, nachdem die Reinigung ausreichend erledigt wurde. Die Untersagung der Eigenproduktion von Lebensmitteln bleibt jedoch weiterhin bestehen.
Die Veröffentlichung dieser Verstöße erfolgt gemäß § 40 Abs. 1a Nr. 3 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB), da ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist.
- lebensmitteltransparenz.nrw: Überwachungsergebnisse der vergangenen sieben Tage
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