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Mülheim an der Ruhr: Hygieneskandal in Supermarkt entdeckt bei Essen


Schwere Hygieneverstöße
Kot und tote Nager zwischen Lebensmitteln entdeckt

Von t-online
Aktualisiert am 19.03.2025 - 05:39 UhrLesedauer: 2 Min.
Bananen aus Afrika liegen im Kumasi-Markt (Archivbild): Die erste Kontrolle fand am 27. Januar 2025 statt.Vergrößern des Bildes
Bananen aus Afrika liegen im Kumasi-Markt (Archivbild): Die erste Kontrolle fand am 27. Januar 2025 statt. (Quelle: Martin Möller/imago-images-bilder)
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Kotspuren auf Lebensmitteln und Fraßspuren an Verpackungen – in einem Mülheimer Supermarkt fanden Kontrolleure unhygienische Zustände vor.

Bei einer Routinekontrolle haben Lebensmittelkontrolleure der Stadt Mülheim an der Ruhr erhebliche Hygienemängel im Kumasi-Central-Market an der Eppinghofer Straße 142 festgestellt. Im Keller des Lebensmitteleinzelhandels entdeckten die Kontrolleure einen massiven Befall von Schadnagern.

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Die Lebensmittel wurden demnach unter unhygienischen Bedingungen gelagert, wobei der Fußboden mit Exkrementen übersät war. Sogar auf den Lebensmitteln selbst fanden die Inspektoren Kotspuren. Viele Lebensmittelverpackungen wiesen deutliche Fraßspuren auf.

Rattenköderpads außerhalb von Köderstationen ausgelegt

Besonders besorgniserregend war der unsachgemäße Umgang mit Schädlingsbekämpfungsmitteln: In einigen Bereichen des Lagers waren Rattenköderpads außerhalb von Köderstationen ausgelegt worden. Diese Pads waren beschädigt, sodass das Gift offen auf dem Fußboden lag. Zudem wurden Klebefallen für Wirbeltiere gefunden – auf einer klebte eine tote Ratte. Zwei weitere verendete Ratten entdeckten die Kontrolleure auf dem Fußboden und auf einem Karton.

Da die Bekämpfung der Ratten ohne die erforderliche behördliche Erlaubnis durchgeführt wurde, wurde das Lager umgehend versiegelt. Es wurde die unschädliche Beseitigung der gelagerten Lebensmittel angeordnet.

Hygienischer Gesamtzustande des Kellers ist "katastrophal"

Der hygienische Gesamtzustand des Kellers wurde von den Behörden als "katastrophal" eingestuft. Die Räume waren stark verschmutzt und zugemüllt, mit einem intensiven Gestank. Löcher in den Wänden und im Mauerwerk begünstigten das Eindringen von Schadnagern. Die Räumlichkeiten wurden als ungeeignet für die Lagerung von Lebensmitteln erklärt, und eine Betriebsbeschränkung wurde ausgesprochen.

Die erste Kontrolle fand am 27. Januar 2025 statt. Bei Nachkontrollen am 28. Januar und 5. Februar 2025 wurde die fachgerechte Entsorgung der Lebensmittel in Absprache mit der Lebensmittelüberwachung festgelegt. Die letzte Kontrolle ergab, dass der hygienische Zustand der Kellerräume weiterhin nicht für die Lagerung von Lebensmitteln geeignet ist. Die Angelegenheit bleibt unter behördlicher Überwachung.

Verwendete Quellen
Transparenzhinweis

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