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Auswirkungen des demografischen Wandels: NRW-Häftlinge werden immer älter


Demografischer Wandel im Gefängnis
NRW-Häftlinge werden immer älter – wer übernimmt die Kosten?

Von t-online, tht

05.06.2023Lesedauer: 2 Min.
GefängnisVergrößern des Bildes
Ein Stacheldrahtzaun umgibt das Gelände einer Justizvollzugsanstalt (Archivbild): Gibt es bald vermehrt Pflegestationen in den Gefängnissen? (Quelle: Bernd Weißbrod/dpa/Symbolbild/dpa)

Der demografische Wandel ist auch in den Gefängnissen spürbar. Aber wie sollen die Senioren-Häftlinge untergebracht werden?

Häftlinge in Nordrhein-Westfalens Justizvollzugsanstalten werden immer älter. So waren vor 2019 noch 4,22 Prozent der Gefangenen älter als 60 Jahre, 2023 seien es 4,93 Prozent – ein Anstieg von über 0,7 Prozent innerhalb von vier Jahren. Das geht aus einem Bericht der Landesregierung für den Rechtsausschuss des Landtags NRW vom Dienstag hervor.

Es sei in Bezug auf den demografischen Wandel kein signifikanter Anstieg von älteren Gefangenen, wohl aber eine ansteigende Tendenz erkennbar, heißt es in einem Bericht des Justizministeriums, der auf Fragen der FDP-Landesfraktion eingeht. Die Fraktion wollte unter anderem wissen, ob die Landesregierung auf den demografischen Wandel in Bezug auf die Situation in den NRW-Justizvollzugsanstalten vorbereitet ist und wer die Kosten für Krankenhausbesuche, spezielle Seniorenheime sowie Hospizen übernimmt.

"Gemäß § 45 StVollzG NRW haben Gefangene gegenüber dem Justizvollzug Anspruch auf notwendige, ausreichende und zweckmäßige medizinische Versorgung; hiervon umfasst sind auch Pflegeleistungen", teilte das Ministerium hierzu mit.

NRW favorisiert altersgemischte Unterbringung

Der Vollzug des Landes Nordrhein-Westfalen favorisierte demnach bei der Unterbringung von lebensälteren Gefangenen eine altersgemischte Unterbringung. NRW folge damit den Empfehlungen des Europarates, wonach Gefangene im fortgeschrittenen Alter so untergebracht werden sollen, dass sie ein möglichst normales Leben führen können und nicht von den allgemeinen Gefangenen abgesondert werden.

Gleichwohl komme aufgrund "besonderer Bedarfe" eine vom Normalvollzug getrennte Unterbringung lebensälterer Gefangener in Betracht, teilte das Justizministerium weiter mit. Für eine Krankenbehandlung stehe etwa das Justizvollzugskrankenhaus in Fröndenberg zur Verfügung. Bedürfe der Gefangene hingegen einer intensiven pflegerischen Betreuung, so gebe es die Möglichkeit der Unterbringung in der Pflegeabteilung der Justizvollzugsanstalt Hövelhof.

Zudem sei in besonders gelagerten Fällen die Unterbringung eines Gefangenen auf einer Abteilung ausschließlich für lebensältere Gefangene sinnvoll. Bei Angst der Älteren vor Angriffen könne dies zum Beispiel der Fall sein. Vor diesem Hintergrund verfügt NRW laut Ministerium über Abteilungen für lebensältere Gefangene mit insgesamt 174 Haftplätzen in den Justizvollzugsanstalten Attendorn, Bielefeld-Senne, Castrop-Rauxel, Detmold, Moers-Kapellen und Rheinbach.

Verwendete Quellen
  • Bericht des Justizministeriums: „Auswirkungen des demografischen Wandels auf den Strafvollzug“
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