Düsseldorf Verfassungsschutzbericht: MLPD und AUF mit Klagen erfolglos
Die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) und vier kommunale Wahlbündnisse namens AUF sind mit Klagen gegen den NRW-Verfassungsschutzbericht in Düsseldorf gescheitert. Das dortige Verwaltungsgericht wies die Klagen am Mittwoch zurück.
Im Bericht über das Jahr 2019 hatte der Verfassungsschutz erwähnt, dass die MLPD auf kommunaler Ebene verdeckt agiert und sich in Gelsenkirchen, Bergkamen, Neukirchen-Vluyn und Witten der Wahlbündnisse namens AUF (Alternativ, Unabhängig, Fortschrittlich) bedient. Das hatte die MLPD bestritten.
Die Äußerung sei aber zutreffend, befanden die Richter. Die Partei bediene sich der Wahlbündnisse, deren Verflechtung mit der MLPD sich dem Bürger auf den ersten Blick nicht erschließe (Az.: 20 K 4761/20).
Die vier kommunalen Wahlbündnisse, die ebenfalls die Entfernung entsprechender Aussagen aus dem Bericht verlangt hatten, scheiterten ebenfalls am Verwaltungsgericht (Az.: 20 K 4760/20). Das Land NRW habe ausreichende Indizien für personelle, organisatorische und ideelle Übereinstimmungen vorgetragen.
So seien bei der Kommunalwahl 2020 bei den AUF-Bündnissen zahlreiche Kandidaten angetreten, die zugleich Mitglieder der MLPD oder ihrer Jugendorganisationen seien. Gegen die Urteile ist noch Antrag auf Zulassung der Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster möglich.