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Ab sofort Lockerungen der Corona-Auflagen in NRW


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Ab sofort Lockerungen der Corona-Auflagen in NRW

Von dpa
04.03.2022Lesedauer: 2 Min.
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Hinweisschilder zu einer Diskothek, einem Biergarten und einem Restaurant stehen an einem Stausee. (Quelle: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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An diesem Freitag sind in Nordrhein-Westfalen weitreichende Lockerungen coronabedingter Einschränkungen in Kraft getreten. Erleichterungen gelten ab sofort für Restaurants, Hotels, Diskotheken, Kultur und Sport. Die aktualisierte Corona-Schutzverordnung bringt im Freizeitbereich auch Ungeimpften ein Stück Teilhabe zurück: Sie dürfen dann ebenfalls wieder Restaurants, Hotels, Kultureinrichtungen und Sportveranstaltungen besuchen.

Voraussetzung ist allerdings ein aktueller negativer Corona-Schnelltest. Damit gilt in diesen Bereichen wieder die sogenannte 3G-Regelung mit Zutritt für Geimpfte, Genesene und Getestete. Zugangsbeschränkungen für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre fallen sogar ganz weg. Ihnen ist ab sofort eine Teilnahme an allen Veranstaltungen und Angeboten ohne Nachweispflichten möglich. Basisschutz-Maßnahmen wie Maskenpflicht, Abstandsgebot und Hygieneregeln bleiben hingegen für alle grundsätzlich bestehen.

Diskotheken und Clubs dürfen nach monatelanger Schließung nur unter den strengeren 2Gplus-Bedingungen öffnen: Damit haben nur Genesene und Geimpfte mit einem zusätzlichen negativen Corona-Test Zutritt. Die zusätzliche Testpflicht gilt auch für alle, die bereits eine Auffrischungsimpfung oder einen frischen Genesenen-Status haben. Maskenpflicht besteht hier nicht.

NRW setzt mit den Lockerungen weitgehend die Vereinbarungen von Bund und Ländern um. Am 17. März wollen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten erneut zusammenkommen. Die NRW-Verordnung gilt bis zum 19. März. Bund und Ländern hatten Mitte Februar einen Plan für schrittweise Öffnungen bis hin zu einem Ende aller einschneidenden Auflagen am 20. März vereinbart - wenn die Situation in den Kliniken es zulässt. Danach soll aber noch ein "Basisschutz" mit Maskenpflicht in Innenräumen, Bussen und Bahnen sowie mit Tests möglich sein.

Bis dahin ist laut Landesgesundheitsministerium fast alles in NRW wieder unter 3G-Regel möglich - bis auf wenige Angebote mit besonders hohen Infektionsrisiken, wie Volksfeste, Groß- und Tanzveranstaltungen, Diskotheken und Bordelle. Für Volksfeste sowie private Feiern mit Tanz - etwa Hochzeits- oder Geburtstagsfeste - gilt weiterhin die 2Gplus-Regel.

Bei Veranstaltungen mit mehr als 1000 Menschen gelten in NRW nun die 2Gplus-Regel und zusätzliche Maskenpflicht, aber es werden mehr geimpfte oder genesene Zuschauer zugelassen. Drinnen sind nun maximal 6000 Menschen bei einer maximalen Auslastung von 60 Prozent zulässig. Im Freien darf bei einer maximalen Auslastung von 75 Prozent die Zahl von 25.000 Zuschauern nicht überschritten werden.

Die zuständige Behörde kann aber Ausnahmen von diesen Obergrenzen festlegen, "wenn durch entsprechende Konzepte Abläufe sowie An- und Abreise infektiologisch vertretbar gestaltet werden können", wie das Gesundheitsministerium erläuterte. Die höheren Teilnehmergrenzen gelten nicht für Clubs, Diskotheken und Veranstaltungen mit Tanz.

Bei kleinen Veranstaltungen bis zu 1000 Zuschauern gilt 3G. Bei bis zu 500 Teilnehmenden gibt es keine Kapazitätsbeschränkungen. Sind es mehr als 500, darf die zusätzliche Auslastung bei höchstens 60 Prozent der über diese 500 Personen hinausgehenden Kapazität liegen. Wird 2Gplus gewährleistet, entfällt die Maskenpflicht.

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