Düsseldorf Halbes Jahr nach Flut: Wegen Schäden noch gesperrte Straßen
Rund ein halbes Jahr nach der Hochwasserkatastrophe bestehen in Nordrhein-Westfalen an 17 Bundes-, Landes- und Kreisstraßen noch komplette oder halbseitige Sperrungen. Das geht aus einem Bericht der Landesregierung an den Verkehrsausschuss des Landtags hervor.
Nach Angaben des Landesbetriebs Straßen.NRW geht es um Straßen in Essen, Velbert, Solingen, in der Städteregion Aachen, im Kreis Euskirchen, im Märkischen Kreis sowie in Geilenkirchen im Kreis Heinsberg. Unter anderem müssen durch das Unwetter unterspülte Fahrbahnen oder Brücken sowie beschädigte Seitenlager der Fahrbahnen wiederhergestellt werden.
Im Westen von Köln sei ein Abschnitt der Autobahn 1 zwischen Hürth und dem Autobahndreieck Erfttal in Richtung Dortmund noch gesperrt, heißt es in dem Bericht der Landesregierung. An den Autobahnen sei der Großteil der Defekte behoben. "Der Wiederaufbau ist in vollem Gange und an den meisten Stellen mittlerweile bereits vollständig abgeschlossen", heißt es in dem Bericht an den Ausschuss.
Tagelange heftige Regenfälle hatten im Juli 2021 zu der Flutkatastrophe geführt: Unter anderem in der Eifel traten kleine Flüsse meterhoch über die Ufer, die Flut entwickelte eine ungeheure Wucht. In NRW starben 49 Menschen. Milliarden-Schäden an Häusern, Straßen und Brücken entstanden.
Laut dem Bericht an den Verkehrsausschuss bestehen an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen noch 8 komplette und 9 halbseitige Sperrungen. Die Unwetter vom 14. und 15. Juli hatten 116 Bauwerke, etwa Lärmschutzwände und Brücken, beschädigt. Von den 15 Brücken, die ersetzt werden müssen, sind laut Straßen.NRW 3 bereits wieder in Betrieb und 2 kurz vor der Freigabe.
Im Netz der Deutschen Bahn können seit Ende 2021 rund 80 Prozent der betroffenen Strecken wieder befahren werden. Doch die Schienenverbindung zwischen Euskirchen und Bad Münstereifel ist derzeit komplett eingestellt. Bis zum Sommer 2022 sollen gesperrte Teile der Eifelstrecke wieder frei sein. Einzelne Beeinträchtigungen meldeten die Nahverkehrsverbände Rheinland, Westfalen-Lippe und Rhein-Ruhr.
Die Sonntagsfahrerlaubnis für Lastwagen, die Fluthilfe leisten, gilt demnach bis zum 28. Februar. Sie war am 15. Juli erteilt worden.