Berufsgruppe der Prio 3 Impftermin mit Arbeitgeber-Bescheinigung möglich
Freund und Helfer, Medien sowie Energieversorger haben nun die Möglichkeit, eine Bescheinigung des Arbeitgebers beim Arzt vorzulegen. Diese gilt als Nachweis des Anspruchs auf eine Impfberechtigung.
Das Land hat eine Musterbescheinigung für Arbeitgeber veröffentlicht, die Berufsgruppen der Priorität 3 für eine Impfung bei einem Arzt vorlegen können. Wie das Gesundheitsministerium am Mittwoch mitteilte, gehören zu dieser Gruppe unter anderem Beschäftigte bei Polizei, Feuerwehr, Apotheken, Medien oder Energieversorgern. Die Bescheinigung als Nachweis des Anspruchs auf Schutzimpfung sei nur für die Vorlage bei den Praxen der niedergelassenen Ärzte gedacht, betonte das Ministerium.
Arztpraxen können bereits jetzt allen Personen, die nach der Coronavirus-Impfverordnung zu dieser Priorität gehören, ein Impfangebot unterbreiten. Der Impfstoff in den Praxen sei aber noch sehr begrenzt und der Andrang groß, erklärte das Ministerium.
- Nachrichtenagentur dpa