Gunnar Beck Strafbefehl gegen Ex-AfD-Abgeordneten erlassen
Es geht um Ladendiebstahl und Gewalt: Gegen den ehemaligen AfD-Europaabgeordneten Gunnar Beck ist ein Strafbefehl in Höhe von 12.000 Euro erlassen worden. Beck wehrt sich.
Gegen den Ex-AfD-Europaabgeordneten Gunnar Beck ist ein Strafbefehl in Höhe von 12.000 Euro erlassen worden. Das teilte ein Sprecher des Amtsgerichts in Neuss auf Anfrage mit. Dabei geht es nach Angaben der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft um Ladendiebstahl, Körperverletzung und Widerstand: Beck soll Ende Oktober 2022, da war er noch Mitglied des Europaparlaments, in einem Kaufhaus in Neuss bei Düsseldorf beim Ladendiebstahl erwischt worden sein.
Wie eine Sprecherin der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft berichtete, soll er Make-up-Produkte, die dort in Testern für die Kunden bereitstanden, mittels Pipette in mitgebrachte Behälter umgefüllt haben. Diese sowie einen weiteren Tester soll er dann in seinen Rucksack gesteckt haben, um die Sachen ohne zu bezahlen mitzunehmen.
Gunnar Beck: Düsseldorfer beim Diebstahl erwischt
Es habe sich dabei um Sachen von geringem Wert gehandelt, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Als er von Ladendetektiven angesprochen wurde, soll er einen Detektiv verletzt und gegen einen hinzugerufenen Polizisten ebenfalls mit Gewalt Widerstand geleistet haben.
Becks Anwalt Axel Weimann sagte, er habe gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt. Damit dürfte es zu einer Gerichtsverhandlung in der Sache kommen. Es gebe allerdings noch keinen Termin für die Verhandlung, wie der Gerichtssprecher sagte. Das Europaparlament hatte wegen der Sache im April vergangenen Jahres auf Antrag der Staatsanwaltschaft Düsseldorf erneut die Immunität Becks als Abgeordneter aufgehoben. Dieser hatte die Vorwürfe damals als unbegründet zurückgewiesen.
Gunnar Beck wurde jüngst erst verurteilt
Erst vor wenigen Wochen war Beck in zweiter Instanz wegen Titelmissbrauchs verurteilt worden. Er hatte sich als Professor bezeichnet, obwohl er keinen Professorentitel besitzt, wie er später selbst einräumte.
In zweiter Instanz war die ursprünglich verhängte Geldstrafe in eine Verwarnung mit 1.200 Euro Strafvorbehalt und 500 Euro Bewährungsauflage umgewandelt worden. Beck hatte argumentiert, nach seinem Ausscheiden aus dem Europaparlament lebe er von seinen Ersparnissen und Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.
- Nachrichtenagentur dpa