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Düsseldorf: Anschlag in Europa geplant – Terrorprozess endet mit Urteil


Verhandlung in Düsseldorf
Anschlag in "Eur...pa": Urteil in Terrorprozess gefallen

Von dpa
Aktualisiert am 04.02.2025 - 17:15 UhrLesedauer: 1 Min.
urn:newsml:dpa.com:20090101:250204-935-438109Vergrößern des Bildes
Der Angeklagte verdeckt sein Gesicht (Archivbild): Er wurde in Düsseldorf wegen Anschlagsplänen verurteilt. (Quelle: Henning Kaiser/dpa)
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Von Deutschland aus soll ein junger Syrer versucht haben, sich der Terrormiliz Islamischer Staat anzuschließen, um einen Anschlag zu begehen. Nun wurde er verurteilt.

Ein 22-Jähriger ist wegen Vorbereitung eines Terroranschlags zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft nach Jugendstrafrecht verurteilt worden. Er habe auch versucht, sich der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) anzuschließen, teilte das Düsseldorfer Oberlandesgericht mit.

Spätestens seit Ende Mai 2023 habe sich der Syrer per Instant-Messenger um Kontakt zu Mitgliedern des IS bemüht, um einen terroristischen Anschlag in Europa durchzuführen. Dazu habe er sich von Chatpartnern in der Herstellung von Sprengstoffen unterweisen lassen, um eine Autobombe zu bauen.

Treueschwur über "Telegram"

Ende Juni 2023 habe er über "Telegram" einen Treueschwur gegenüber einer dem IS zuzuordnenden Kontaktperson abgelegt und sich anschließend bei einem Chatpartner nach der Herstellung eines Sprengstoffgürtels erkundigt.

Im Oktober 2023 habe sich der IS mit ihm in Verbindung gesetzt, um ihn zu gegebener Zeit als Attentäter für die Vereinigung einzusetzen. In einem Chat habe der inzwischen 22-Jährige seine Absicht geschildert, sich eine Schusswaffe besorgen zu wollen, um ein Attentat zu verüben.

IS-Kontaktpersonen brechen Kommunikation ab

Dieses habe der Chatpartner mit dem Zusatz, der Anschlag solle in "Eur…pa" verübt werden, intern weitergeleitet. In der Folgezeit hätten die Kontaktpersonen des IS aber aus ungeklärten Gründen die Kommunikation mit dem Angeklagten abgebrochen, obwohl er sich um eine Fortsetzung bemüht habe.

Der Syrer war 2021 nach Deutschland gekommen, wohnte zuletzt im niederrheinischen Dinslaken und arbeitete in der Autopflege. Nach einem Hinweis des Bundesamtes für Verfassungsschutz waren die Ermittlungen gegen ihn angelaufen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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