t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalDüsseldorf

Düsseldorf: Prozess – lange Haft für Anstiftung zur Ermordung der Ehefrau


Opfer sitzt nun im Rollstuhl
Anstiftung zu Mord an Ehefrau – Mann muss lange in Haft

Von dpa
Aktualisiert am 28.11.2024 - 15:48 UhrLesedauer: 2 Min.
Landgericht DüsseldorfVergrößern des Bildes
Das Landgericht Düsseldorf hat einen 46 Jahre alten Mann wegen Anstiftung zur Ermordung seiner eigenen Ehefrau zu einer langen Haftstrafe verurteilt. (Symbolbild) (Quelle: Martin Gerten/dpa/dpa-bilder)

Ein 46-Jähriger soll einen Killer auf seine eigene Frau angesetzt haben. Die Frau überlebt den Mordanschlag knapp. Der Mann muss viele Jahre ins Gefängnis.

Im Prozess um die Anstiftung zur Ermordung der eigenen Frau ist ein angeklagter Mann in Düsseldorf zu 13 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Nach Überzeugung des Gerichts wollte der 46-jährige Ratinger seine Frau Anfang Mai heimtückisch töten lassen – aus Angst vor den finanziellen Folgen einer Scheidung und um sie für die Trennung zu bestrafen.

Die heute 45-jährige Frau war von einem Unbekannten in ihrem Auto in der Nähe ihres Arbeitsplatzes in Langenfeld überfallen, mit einem Elektroschocker attackiert und dann mit mehreren Messerstichen lebensgefährlich verletzt worden. 14 Messerstiche in Brust, Kopf, Nacken und Rücken zählte später die Rechtsmedizin. Seitdem sitzt das Opfer im Rollstuhl. Der mutmaßliche Messerstecher ist flüchtig.

Auftragskiller für 2.000 Euro angeheuert

Im Prozess hatte der Angeklagte ein Teilgeständnis abgelegt. Er hatte dabei gesagt, dass der für 2.000 Euro angeheuerte Auftragstäter das Opfer nur leicht verletzen und einschüchtern sollte. So habe er seine Frau von der Scheidung abbringen und verhindern wollen, dass sie die beiden elf und 13 Jahre alten Kinder mit in die Türkei nehme. An dem Tatmesser waren die Fingerabdrücke des Angeklagten gefunden worden.

Mit dem Urteil blieb das Landgericht deutlich unter der vom Staatsanwalt geforderten lebenslangen Haftstrafe und der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Eine lebenslange Haftstrafe hielt auch die Anwältin der als Nebenklägerin auftretenden Ehefrau für tat- und schuldangemessen.

Verteidigung will in Revision gehen

Die Verteidiger hielten die im Verfahren vorgelegten Beweise dagegen für zu dünn. Die Anstiftung zum Mord sei nicht bewiesen, der Täter sei flüchtig, sagte Verteidiger Torsten Timm. Er möchte das Urteil in der Revision anfechten.

Laut Anklage wollte sich die Frau von dem Angeklagten trennen, nachdem sie von seiner jahrelangen Untreue und einer Affäre mit einer ihrer Freundinnen erfahren hatte. Daraufhin soll der 46-Jährige gedroht haben, sie umbringen zu lassen. Im September 2023 hatte die Frau ihn wegen der Morddrohungen und wegen häuslicher Gewalt angezeigt und war dann ausgezogen. Außerdem hatte sie in der Türkei die Scheidung von ihrem Mann beantragt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website