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E-Ladesäulen in Düsseldorf: Stadt verschärft Kontrollen ab 21. Oktober


Vom 21. bis 27. Oktober
Düsseldorf verschärft Kontrollen an E-Ladesäulen

Von t-online
16.10.2024 - 10:25 UhrLesedauer: 1 Min.
imago images 0767145341Vergrößern des BildesEin Auto wird geladen: Die Stadt will an E-Ladesäulen verstärkt kontrollieren. (Quelle: Michael Gstettenbauer/imago-images-bilder)

Die Stadt kündigt ab dem 21. Oktober gezielte Kontrollen an E-Ladesäulen an. Noch zu oft werden die Stellflächen nicht ordnungsgemäß genutzt.

Die Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes führt vom 21. bis 27. Oktober Schwerpunktkontrollen an E-Ladesäulen im Stadtgebiet durch. Gemäß der Änderung der Straßenverkehrsordnung im April 2020 gibt es spezielle Parkflächen für Elektrofahrzeuge, auf denen nur Fahrzeuge mit "E"-Kennzeichen parken dürfen.

Nach wie vor stellt die Verkehrsüberwachung jedoch fest, dass diese Flächen von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor, aber auch von Elektrofahrzeugen nicht ordnungsgemäß genutzt werden – hier muss ein Ladevorgang stattfinden und zudem eine Parkscheibe ausgelegt werden.

Unterschiedliche Beschilderungen

Die Kontrollen sind laut Stadt ein wichtiger Baustein bei der Umsetzung des E-Mobilitätsprojekts, das zum Ziel hat, ein dichtes Netz von Ladestationen im öffentlichen Raum bereitzustellen, um Elektrofahrzeugnutzern, die keine Lademöglichkeiten zu Hause oder am Arbeitsplatz haben, das Aufladen ihrer Fahrzeuge zu ermöglichen.

Derzeit gibt es noch unterschiedliche Arten von Beschilderungen im Düsseldorfer Stadtgebiet. Die meisten Stellflächen an E-Ladesäulen sind mit dem Verkehrszeichen 314 (blaues "P") ausgeschildert und erlauben das Parken für E-Fahrzeuge nur während des Ladevorgangs für maximal eine oder vier Stunden. Nur wenige E-Ladeeinrichtungen sind noch mit dem Verkehrszeichen 283 (absolutes Haltverbot) beschildert, was das Parken während des Ladens nur für E-Fahrzeuge erlaubt. In beiden Fällen ist das Parken grundsätzlich nur zum Laden erlaubt.

Verwendete Quellen
  • Mitteilung der Stadt Düsseldorf vom 16. Oktober 2024 (per E-Mail)
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