Oberverwaltungsgericht Düsseldorferin will mit Nikab Auto fahren – neuer Prozess
Darf eine Frau mit Nikab ein Auto lenken? Diese Frage beschäftigt nun das Oberverwaltungsgericht. Dort will eine Düsseldorferin für ihr Recht kämpfen.
Eine Muslima aus Düsseldorf will in dieser Woche ihr Recht durchsetzen, auch mit Nikab Auto zu fahren. Die Frau, die nur ihre Augen zeigt, hat Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf eingelegt. An diesem Freitag wird das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster den Fall verhandeln.
Die Klägerin, laut der "Rheinischen Post" seit 2007 praktizierende Muslima, beruft sich auf die im Grundgesetz verankerte Religionsfreiheit. Die Straßenverkehrsordnung schreibt jedoch vor, dass Fahrzeugführer erkennbar sein müssen. Obwohl in Ausnahmefällen Lockerungen möglich sind, lehnte die Bezirksregierung Düsseldorf 2020 einen entsprechenden Antrag ab.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte die folgende Klage der Frau 2020 in erster Instanz abgelehnt. Das Gericht erklärte in seinem Urteil, dass die Sicherheit im Straßenverkehr und die Möglichkeit, Verstöße durch Radarfotos zu dokumentieren, Vorrang vor der Religionsfreiheit hätten. Zudem sah das Gericht keine zwingenden Gründe für die Nutzung eines Autos durch die Klägerin.
Die Frau hatte erklärt, in öffentlichen Verkehrsmitteln aufgrund ihrer Verschleierung Anfeindungen ausgesetzt zu sein. Das Gericht entgegnete, sie habe nicht dargelegt, inwiefern sich die Situation dort von anderen belebten Orten unterscheide.
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- ovg.nrw: Termine in Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht NRW (PDF)
- justiz.nrw.de: Verwaltungsgericht Düsseldorf, 6 L 2150/20