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Düsseldorf: Landgericht hebt Urteil auf – Raser soll doch ins Gefängnis


Er fuhr einen Familienvater tot
240 km/h-Raser soll jetzt doch ins Gefängnis

Von dpa
20.11.2024Lesedauer: 1 Min.
Landgericht DüsseldorfVergrößern des Bildes
Das Landgericht in Düsseldorf (Symbolbild): Ein Mann wurde wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. (Quelle: Martin Gerten/dpa/dpa-bilder)
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Ein Mann fährt angetrunken mit Tempo 240 einen Familienvater tot und erhält dafür eine Bewährungsstrafe. Zu mild, befindet nun das Landgericht.

Nach einer tödlichen Raser-Fahrt muss ein 47-jähriger Krefelder einem neuen Urteil zufolge doch ins Gefängnis. Der Mann war mit Tempo 240 angetrunken und ohne Führerschein über die Autobahn 44 gerast. Seine Limousine kollidierte bei Meerbusch mit dem Kleinwagen eines 33-jährigen Familienvaters, der in den Trümmern starb.

Während das Amtsgericht in Neuss den 47-Jährigen im Juni zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt hatte, hob das Landgericht in Düsseldorf das Urteil als zu milde auf. Es verhängte zwei Jahre Haft ohne Bewährung gegen den 47-Jährigen: wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Verkehrsgefährdung und Fahrens ohne Führerschein. Die Staatsanwaltschaft hatte das erstinstanzliche Urteil angefochten.

Wegen Fahrens ohne Führerschein mehrfach verurteilt

Das Amtsgericht hatte den Mann nur wegen einer fahrlässigen Trunkenheitsfahrt und Fahrens ohne Führerschein verurteilt. Den Vorwurf der fahrlässigen Tötung sah es im Gegensatz zum Landgericht als nicht erwiesen.

Der Angeklagte hatte seinen Führerschein bereits drei Jahre zuvor wegen Trunkenheit im Verkehr verloren und war schon zweimal wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Führerschein verurteilt worden. Der Staatsanwalt hatte eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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