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Düsseldorf: Zweifache Mutter soll IS-Terroristin gewesen sein


Prozess in Düsseldorf
Zweifache Mutter soll IS-Terroristin gewesen sein

Von dpa
05.01.2023Lesedauer: 2 Min.
Immer wieder schließen sich auch Deutsche den Kämpfern der Terrormiliz Islamischer Staat anVergrößern des Bildes
Ein Kämpfer des Islamischen Staates (Archivbild): Eine Frau aus dem Kreis Steinfurt soll Mitglied der Terrorgruppe gewesen sein. (Quelle: AFP-bilder)

In Düsseldorf steht eine 30-Jährige vor Gericht, die Mitglied des Islamischen Staates gewesen sein soll.

Vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht muss sich eine 30-jährige Frau aus dem Kreis Steinfurt verantworten. Der Angeklagten wird vorgeworfen, Mitglied in der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) gewesen zu sein. Außerdem hat die Generalstaatsanwaltschaft Anklage gegen die Frau wegen der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht erhoben. Das hat die Behörde am Donnerstag verlautbart. Das OLG muss jedoch noch über die Zulassung der Anklage entscheiden.

Die heute 30-Jährige soll im Mai 2014 zusammen mit ihrem minderjährigen Sohn nach Syrien gereist sein, um ihren Mann zu unterstützen. Dieser hatte sich dem IS angeschlossen und war für diesen auch in Kampfhandlungen verwickelt. Davon soll die Frau gewusst haben, wie Ermittlungen der Zentralstelle Terrorismusverfolgung Nordrhein-Westfalen (ZenTer NRW) ergaben.

Angeklagter drohen ein bis zehn Jahre Haft

Weiter soll die Beschuldigte versucht haben, in Deutschland weitere Personen zur Ausreise nach Syrien zu überreden und Gelder für die Terrorgruppe zu beschaffen. Auch habe sie Einschleusungen von Mitgliedern des Islamischen Staates organisiert.

In Syrien brachte die 30-Jährige 2015 ein zweites Kind zur Welt, obwohl sie und ihre Familie ständiger Lebensgefahr ausgesetzt waren. Die Angeklagte besitzt einen deutschen und einen türkischen Pass. Ihre Einreise nach Syrien sei damals über die Türkei erfolgt. Seit Oktober des letzten Jahres befindet sich die Frau in Untersuchungshaft. Im Jahr 2019 wurde sie von kurdischen Soldaten aufgegriffen worden und von diesen bis zu ihrer Rückholung nach Deutschland festgehalten worden.

Das Strafgesetzbuch sieht für die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, wie sie der Frau vorgeworfen wird, ein bis zehn Jahre Haft zur Strafe vor.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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