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Handwerkskammer: Corona-Hilfen für Kosmetiker unzureichend


Dresden
Handwerkskammer: Corona-Hilfen für Kosmetiker unzureichend

Von dpa
13.12.2021Lesedauer: 2 Min.
GeldVergrößern des BildesEine Frau holt Eurobanknoten aus einer kleinen Geldkassette. (Quelle: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa/Illustration/dpa-bilder)

Die Handwerkskammer Dresden hat die Corona-Hilfen für Kosmetikbetriebe als zu niedrig kritisiert. Kammerpräsident Jörg Dittrich sagte laut Mitteilung, es sei bedauerlich, dass den Kosmetikern in Sachsen derzeit die Ausübung ihres Handwerks untersagt sei. Umso schlimmer sei es, dass die Betroffenen finanziell im Regen stehen gelassen würden. "Während angestellte Kosmetiker Kurzarbeitergeld beziehen können, bleibt für die Arbeitgeber oftmals nur der bittere Gang zum Arbeitsamt, um Hartz-IV-Gelder zu beantragen."

Hintergrund sind den Kammer-Angaben zufolge die Überbrückungshilfen, mit denen der Bund betroffene Unternehmen ab einem Umsatzrückgang von 30 Prozent bei der Deckung ihrer Fixkosten unterstützt. "So hilfreich diese finanzielle Unterstützung für die Unternehmen vom Bund auch ist, sie beseitigt nicht ein Problem. So deckt die Überbrückungshilfe nicht den Lohn des Arbeitgebers ab. Er steht vollkommen ohne Einkommen da", sagte Dittrich. Notwendig sei daher die Schaffung eines Unternehmerlohns in Sachsen, wie er in Baden-Württemberg beschlossen sei. Wenn die vom Bund bereitgestellten Mittel und Programme nicht ausreichten, müsse Sachsen einspringen. "Denn der Freistaat Sachsen war es, der auch den Kosmetik-Betrieben die Ausübung ihres Handwerks untersagt hat."

Ähnlich äußerte sich auch die Industrie- und Handelskammer (IHK) Leipzig. Insbesondere bei Einzelunternehmern müsse der Freistaat den Unternehmerlohn anteilig erstatten, forderte der IHK-Präsident Kristian Kirpal und verwies auf das Beispiel Baden-Württembergs. "Das Land gewährt aus eigenen Mitteln einen fiktiven Unternehmerlohn mit einem Festbetrag von 1000 Euro monatlich im Rahmen der Überbrückungshilfe bei mindestens 30-prozentigem Umsatzrückgang. Unsere Mitgliedsunternehmen erwarten, dass der Freistaat Sachsen ein ebensolches Zeichen setzt und analog verfährt", sagte er.

In Sachsen sind laut der geltenden Corona-Verordnung körpernahe Dienstleistungen, die nicht medizinischen oder therapeutischen Zwecken dienen, verboten. Friseure dürfen für Geimpfte und Genesene (2G) öffnen.

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