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Sachsen ohne Maskenpflicht an Schulen: Lockerungen bei Tests


Dresden
Sachsen ohne Maskenpflicht an Schulen: Lockerungen bei Tests

Von dpa
08.06.2021Lesedauer: 2 Min.
Corona-SchnelltestVergrößern des BildesEin Helfer verarbeitet eine Probe für einen Corona-Schnelltest. (Quelle: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)

Sachsen sieht mit seiner neuen Corona-Schutzverordnung stufenweise Lockerungen bei niedrigen Infektionszahlen vor. Unter anderem fällt die Testpflicht für zahlreiche Bereiche weg, wie Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) am Dienstag in Dresden nach einer Sitzung des Kabinetts ankündigte. Voraussetzung dafür ist, dass die Inzidenz von 35 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird. Zwei Tage später greifen dann die Lockerungen. Zum Shoppen, für den Restaurantbesuch oder Freibäder ist dann kein Negativtest mehr nötig. Ausnahmen stellen Messen oder Großveranstaltungen dar.

Die neue Landesverordnung gilt ab Montag (14. Juni) bis zum 30. Juni. Dann entfällt die sogenannte Bundes-Notbremse und eigene Landesregelungen für den Fall steigender Corona-Zahlen werden wieder notwendig. Köpping mahnte trotz aller Lockerungen, sorgsam mit den neuen Regeln umzugehen. "Die Pandemie ist noch nicht vorbei." Dass Sachsen mit den Öffnungen zu schnell vorangehe, glaube sie aber nicht. Die Verordnung sehe bei steigenden Infektionszahlen wieder strengere Regeln vor, erklärte Köpping.

Prinzipiell gelten die Inzidenzen von 35, 50 und 100 als Schwellen - je nachdem gelten Lockerungen oder Verschärfungen nach einer Woche mit dieser Inzidenz. Ein Kriterium ist zudem die Bettenbelegung: Liegen mehr als 1300 Corona-Patienten auf Sachsens Normalstationen oder mehr als 420 Patienten auf den Intensivstationen, soll es Verschärfungen geben.

Kontaktbeschränkungen werden mit der neuen Landesverordnung gelockert: Bei einer stabilen Inzidenz unter 35 sind private Feiern oder Vereinsfeiern mit bis zu 50 Menschen möglich, ein Test ist nicht notwendig. Kinder, Genesene und Geimpfte werden nicht mitgezählt. Unter Auflagen können wieder Messen und Tagungen durchgeführt werden, Übernachtungen in Hotels und Pensionen sind unter einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50 möglich. Unter dieser Marke sind auch Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Besuchern erlaubt - mit Hygienekonzept, Testpflicht und Termin. Lockerungen sind auch für Hallen- und Schwimmbäder sowie Indoorspielplätze und Zirkusse unter Auflagen geplant.

Erleichterungen gibt es zudem für Schüler und Lehrer: Sie müssen von nächstem Montag an keine Maske im Schulgebäude und im Unterricht mehr tragen, wenn die Inzidenz stabil unter 35 liegt. Die Testpflicht zweimal pro Woche bleibt bestehen. So schnell werden Schulen und Kitas auch nicht wieder geschlossen: Die neue Verordnung sieht vor, dass die Einrichtungen unterhalb einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 im Normalbetrieb geöffnet bleiben. Ab 14. Juni sind Klassenfahrten im Inland wieder möglich. "Ich halte die Lockerungsschritte nicht nur für verantwortbar, sondern für zwingend geboten. Kinder und Jugendliche haben unter dem Lockdown sehr gelitten. Damit muss jetzt Schluss sein", sagte Piwarz.

Am Dienstagnachmittag lag die Zahl der wöchentlichen Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in Sachsen laut Gesundheitsministerium bei 21,9 und damit unter dem Bundesdurchschnitt. Mittlerweile liegt keine Stadt oder Landkreis in Sachsen mehr über der kritischen Marke von 50.

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