Arbeitete für Dresdner Bürgeramt IT-Mitarbeiter soll illegal Hunderttausende Privatadressen kopiert haben
Ein Systemadministrator der Stadt soll sich sensible Informationen von allen Dresdner Wahlberechtigten auf private Sticks kopiert haben. Was hatte er mit den umfassenden Daten vor?
Staatsanwaltschaft und Polizei ermitteln gegen einen 54-jährigen IT-Mitarbeiter der Stadt Dresden wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Datenschutzrecht. Er soll sich illegal Hunderttausende sensible Daten auf private Speichermedien kopiert haben – darunter die kompletten Adressen von 430.000 Wahlberechtigten. Das gaben die Behörden am Freitag bekannt.
Der beschuldigte Systemadministrator war im Eigenbetrieb IT-Dienstleistungen der Landeshauptstadt Dresden beschäftigt. Unter anderem arbeitete er für das Bürgeramt.
Verdächtiger ging scheinbar systematisch vor: Monatelang Daten kopiert
Zwischen Mai und Oktober 2024 soll er unbefugt externe Datenträger an Rechner seines Arbeitgebers angeschlossen und darauf rund 270.000 Dateien überspielt haben.
Darunter war laut Staatsanwaltschaft auch eine vollständige Kopie der Wahlbenachrichtigungsdatei mit Namen, Anschriften und Geburtsdaten sämtlicher Dresdner, die an der Wahl teilnehmen dürfen. Zudem beinhaltet der Datensatz weitere wahlspezifische Informationen. Für das Anfertigen und Beiseiteschaffen dieser Kopie habe es keinerlei dienstlichen Grund gegeben.
54-Jähriger schweigt zu den Vorwürfen
Die Stadt Dresden erstattete am 25. Oktober 2024 eine Anzeige bei der Polizei. Einen Tag später wurde der Durchsuchungsbeschluss erwirkt. Die Stadt habe den Vorfall zum Anlass genommen, die Sicherheitsvorkehrungen nochmals intensiv zu überprüfen. Man plane weitere technisch-organisatorische Maßnahmen zur Erhöhung der Informationssicherheit und werde sie kurzfristig umsetzen.
Bisher gebe es aber auch keine Hinweise darauf, dass der IT-Fachmann die Daten weitergegeben oder verkauft haben könnte, so die Ermittler. Das Motiv des Mannes sei unklar: Nach Angaben der Stadt ließ er eine Frist, sich zu dem Fall zu äußern, verstreichen.
- medienservice.sachsen.de: Mitteilung der Staatsanwaltschaft Dresden vom 8. November 2024
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa