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Dresden: Kiffer-Clubs in Sachsen stehen in den Startlöchern


Nach Cannabis-Teillegalisierung
Kiffer-Clubs in Sachsen stehen in den Startlöchern

Von dpa
24.02.2024Lesedauer: 2 Min.
Eine Person raucht einen Joint.Vergrößern des Bildes
Eine Person raucht einen Joint (Archivbild): Die Ampel-Parteien wollen Cannabis mit genauen Regeln legalisieren. (Quelle: Fabian Sommer)
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In Dresden sowie in anderen Teilen Sachsens könnte es bald Cannabis-Clubs geben. Sogar ein finales Datum ist schon im Gespräch.

In Sachsen stehen nach der vom Bundestag beschlossenen Teil-Legalisierung von Cannabis mehrere sogenannte Cannabis Social Clubs (CSC) in den Startlöchern. "Nach meinen Informationen gibt es in Sachsen aktuell ein Dutzend Cannabis Social Clubs in verschiedenen Gründungsphasen", sagte der Vorsitzende des Dachverbands der Deutschen Presseagentur. Ungefähr die Hälfte seien aktive Vereine, die andere Hälfte eher "lose Bündnisse von CSC-Willigen", so Steffen Geyer weiter. In den kommenden zwei Jahren rechnet Geyer im Freistaat mit rund 200 solcher Clubs.

Die Clubs sollen nach den Plänen der Bundesregierung ab Juli an den Start gehen dürfen. Ursprünglich hatten viele von ihnen mit einem Start im Januar gerechnet und teils schon Flächen angemietet. Auf der Homepage des CSC-Dachverbands werden Clubs in Leipzig, Chemnitz, in der Oberlausitz sowie in Dresden vermerkt.

Das Gesetz wurde am Freitag im Bundestag beschlossen. Es kommt abschließend voraussichtlich am 22. März noch in den Bundesrat. Zustimmungsbedürftig ist es nicht, die Länderkammer könnte prinzipiell aber den Vermittlungsausschuss des Bundestags anrufen und das Verfahren abbremsen.

Erlaubt werden soll von April an für Erwachsene ab 18 Jahren der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. In der eigenen Wohnung sollen drei lebende Cannabispflanzen legal werden und bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. Zum 1. Juli sollen Clubs zum nicht kommerziellen Anbau möglich werden. Der öffentliche Konsum soll unter anderem in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite davon verboten werden, konkret in 100 Metern Luftlinie um den jeweiligen Eingangsbereich.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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