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Dresden: Gerichtsvollstrecker machen zu Weihnachten Pause bis Januar 2024


Mahnungen kommen dann im Januar
Dresdner Gerichtsvollstrecker machen Weihnachtspause

Von dpa, mgr

Aktualisiert am 06.12.2023Lesedauer: 1 Min.
Gerichtsvollzieher bei der Arbeit (Symbolbild): Zwischen dem 20. Dezember und dem 1. Januar will Dresden auf Hausbesuche, Kfz-Pfändungen oder Wohnungsdurchsuchungen verzichten.Vergrößern des Bildes
Gerichtsvollzieher bei der Arbeit (Symbolbild): Zwischen dem 20. Dezember und dem 1. Januar will Dresden auf Hausbesuche, Kfz-Pfändungen oder Wohnungsdurchsuchungen verzichten. (Quelle: imago)
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Der Finanzminister drängt auf eine einheitliche Regelung für ganz Sachsen, um den "Weihnachtsfrieden" zu wahren. Doch es soll Ausnahmen geben.

Die Stadt Dresden hat bekannt gegeben, vom 6. Dezember 2023 bis zum 5. Januar 2024 keine Pfändungs- und Einziehungsverfügungen durchzusetzen. Des Weiteren wird der Vollstreckungsaußendienst zwischen dem 20. Dezember und dem 1. Januar 2024 keine Hausbesuche, Kfz-Pfändungen oder Wohnungsdurchsuchungen durchführen, teilte das Rathaus auf eine Anfrage der Nachrichtenagentur dpa mit.

Parallel dazu hat der sächsische Finanzminister Hartmut Vorjohann (CDU) die Finanzämter in Sachsen zu einem sogenannten "Weihnachtsfrieden" aufgerufen. In der Zeit vom 23. Dezember bis Neujahr sollen demnach keine Außenprüfungen stattfinden und Vollstreckungsmaßnahmen ausgesetzt werden. Zudem wird der Versand von Mahnungen technisch pausiert, wobei maschinelle Mahnungen erst ab dem 2. Januar wieder verschickt werden.

Ausnahmen von diesen Regelungen sind bei dringender Gefahr oder drohender Verjährung vorgesehen. Steuerbescheide werden jedoch weiterhin ohne Einschränkungen bekannt gegeben.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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