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Dramé-Prozess in Dortmund: Freispruch für Polizisten – Staatsanwalt reagiert


Erschossener Mouhamed Dramé
Freispruch für Polizisten: Staatsanwalt reagiert

Von dpa, jon

Aktualisiert am 17.12.2024 - 03:07 UhrLesedauer: 2 Min.
Prozess um tödliche Schüsse auf 16-JährigenVergrößern des Bildes
Im Prozess ist auch der Einsatzleiter freigesprochen worden. Dagegen hat die Staatsanwaltschaft nun Rechtsmittel eingelegt. (Archivbild) (Quelle: Rolf Vennenbernd/dpa/dpa-bilder)
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Das Landgericht hat im Fall des durch die Polizei erschossenen 16-jährigen Mouhamed Dramé fünf Beamte freigesprochen. Gibt es eine Revision?

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe wird sich mit dem Fall der tödlichen Polizeischüsse auf den jungen Geflüchteten in Dortmund beschäftigen. Die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil des Landgerichts Dortmund, das den Einsatzleiter freisprach, Revision eingelegt, wie ein Sprecher bestätigte. Zuvor hatte der WDR darüber berichtet.

Am vergangenen Donnerstag waren fünf Polizisten freigesprochen worden, die an dem Einsatz beteiligt waren. Das Gericht war überzeugt, dass ihr Handeln rechtmäßig war, da sie eine Gefahr für Leib und Leben abwehren wollten.

Worum geht es in dem Fall Mouhamed Dramé?

Die Polizei war am 8. August 2022 zu einer Wohngruppe gerufen worden, wo Dramé, ein Jugendlicher aus dem Senegal, mit einem Messer in suizidaler Absicht im Innenhof stand. Als er auf Ansprache nicht reagierte, ordnete der Dienstgruppenleiter den Einsatz von Pfefferspray an. Dramé bewegte sich daraufhin mit dem Messer in der Hand auf die Beamten zu. Taser blieben wirkungslos, und ein als Sicherungsschütze eingeteilter Beamter schoss auf ihn. Dramé wurde von fünf Schüssen getroffen und verstarb später im Krankenhaus.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Einsatzleiter fahrlässige Tötung vor und forderte in ihrem Plädoyer eine zehnmonatige Bewährungsstrafe. Sie argumentiert, er habe voreilig gehandelt und den Einsatz von Pfefferspray angeordnet, ohne Alternativen zu prüfen.

Gericht stellt keine Pflichtverletzung fest

Das Gericht konnte jedoch keine Pflichtverletzung beim Dienstgruppenleiter feststellen und sprach ihn frei. Es erklärte die Entscheidung zum sofortigen Zugriff mittels Pfefferspray als nachvollziehbar.

Auch die vier anderen Angeklagten, darunter der schießende Polizist, wurden freigesprochen. Das Gericht ging nach der Beweisaufnahme davon aus, dass sie aus Notwehr handelten, da sie glaubten, der Jugendliche wolle sie angreifen. Tatsächlich habe er jedoch versucht zu fliehen, was die Polizisten in der Kürze der Zeit nicht erkennen konnten.

Transparenzhinweis
Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
  • Eigene Berichterstattung
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