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Bremen: Freispruch für Pastor Latzel nach "Genderdreck"-Aussage


Anklage wegen Volksverhetzung
Pastor nannte CSD-Teilnehmer "Genderdreck" – Freispruch

Von dpa, pb

Aktualisiert am 20.05.2022Lesedauer: 1 Min.
Die Staatsanwaltschaft in Bremen leitet kein Ermittlungsverfahren gegen den umstrittenen evangelischen Pastor Olaf LatzVergrößern des BildesDie Staatsanwaltschaft in Bremen leitet kein Ermittlungsverfahren gegen den umstrittenen evangelischen Pastor Olaf Latz (Quelle: epd/imago-images-bilder)

"Genderdreck" und Christopher Street Day-"Verbrecher": Das Bremer Landgericht sieht in den Äußerungen von Pastor Latzel keine Straftat. Seine theologische Argumentation sei glaubwürdig gewesen.

Das Landgericht in Bremen hat den Pastor Olaf Latzel vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen. Das erklärte ein Gerichtssprecher t-online am Morgen.

Der 54-Jährige war zuvor wegen abwertender Äußerungen über Homosexualität und Gendertheorien vom Amtsgericht Bremen vor eineinhalb Jahren zu einer Geldstrafe von insgesamt 8.100 Euro verurteilt worden – er hatte in einem Seminar vor 30 Ehepaaren unter anderem von "Genderdreck" und "Verbrechern" vom Christopher Street Day (CSD) gesprochen.

Das Gericht hatte sich in der Begründung seines Freispruchs auch auf eine Auffassung des Bundesverfassungsgerichts gestützt, wonach die Justiz im Falle von umstrittener Meinungsäußerung auf die jeweils für die für den Angeklagten "günstigere Interpretation" zurückgreifen solle.

Bremen: Gutachter sieht Positionen des Pastors von der Bibel gedeckt

Denn der Pastor habe vor dem Landgericht seine strittigen Äußerungen glaubwürdig als "theologische Interpretation" erklärt, so der Sprecher zu t-online. Die Staatsanwaltschaft hat nun eine Woche Zeit Berufung gegen die Entscheidung des Bremer Landgerichts einzulegen.

Eine Audiodatei des Seminars und der strittigen Aufnahmen war später kurzzeitig, laut Latzel eher versehentlich, auch auf Youtube eingestellt worden. Ein Gutachter hatte die Wortwahl als scharf und zugespitzt bezeichnet. Die Positionen des Pastors seien aber im Grundsatz von der Bibel gedeckt und keine abwegige Sondermeinung.

Verwendete Quellen
  • Telefonat mit Sprecher des Landgericht Bremen
  • Nachrichtenagentur dpa
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