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Bremen verlängert Corona-Verordnung mit Änderungen


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Bremen verlängert Corona-Verordnung mit Änderungen

Von dpa
07.09.2021Lesedauer: 1 Min.
FFP2-MaskeVergrößern des Bildes
Eine FFP2-Maske liegt auf einem Tisch. (Quelle: Daniel Karmann/dpa/Symbolbild/dpa)
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Der Bremer Senat hat die geltende Corona-Verordnung mit einigen Änderungen um einen Monat bis zum 11. Oktober verlängert. Weil in diese Zeit die Bundestagswahl am 26. September fällt, erließ die Regierung des kleinsten Bundeslandes am Dienstag unter anderem einheitliche Hygieneanforderungen an die Wahllokale. Grundsätzlich muss im Wahllokal eine Maske getragen werden. Ausnahmen gibt es zur Identitätsfeststellung und für Wahlvorstände während des Auszählens und der Ergebnisermittlung. Die Verordnung wäre am kommenden Montag (13. September) ausgelaufen.

Bei Schulen geht Bremen einen etwas anderen Weg, als am Montag zwischen Bund und Ländern vereinbart worden ist, um nicht ganze Schulklassen in Quarantäne schicken zu müssen. Wenn ein Kind infiziert ist, dürfen die Mitglieder seiner Kohorte (einer großen Lerngruppe oder eines ganzen Jahrgangs) weiter zur Schule kommen. Sie müssen sich aber sieben Schultage lang täglich testen lassen und eine Maske tragen. Nur das infizierte Kind und enge Kontaktpersonen von außerhalb der Kohorte müssen 14 Tage in Quarantäne.

Zwischen Bund und Ländern war vereinbart worden, dass Kinder, die als enge Kontaktpersonen in Quarantäne sind, aber keine Symptome haben, sich nach fünf Tagen freitesten können.

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