Es geht um Milliarden Senat beschließt Sanierung von Westkaje in Bremerhaven
Um den Hafen in Bremerhaven fit für die Zukunft zu machen, braucht es Geld. Genau dieses wurde nun bewilligt. Damit ist der Weg frei für ein mögliches Milliardenprojekt.
Aufatmen in Bremerhaven: Der Bremer Senat am Dienstag die Sanierung der Westkaje im Kaiserhafen III in Bremerhaven beschlossen. Was zunächst unspektakulär klingen mag, ist jedoch ein entscheidender Schritt für ein damit verbundenes Milliardenprojekt, das zahlreiche Arbeitsplätze schaffen könnte.
Denn: Mit dem Beschluss, knapp 60 Millionen Euro in die Kaje zu investieren, kommt die Stadt dem Vorhaben näher, bald sogenannte Konverterplattformen bauen zu können. Diese sind notwendig, um Offshore-Windparks an das deutsche Stromnetz anzuschließen. Mehr zum Thema lesen Sie hier.
Beschluss macht Weg frei für mögliches Milliardenvorhaben
Die Projektgesellschaft Lloyd Energy plant ab 2025 den Bau solcher Anlagen im Kaiserhafen und will sich an der dann folgenden Ausschreibung beteiligen. Sollte die Lloyd-Werft den Auftrag bekommen, dann geht es um mehrere Milliarden Euro und rund 100 neue Arbeitsplätze, die geschaffen werden könnten. Deutschlandweit sollen 18 Anlagen für rund 36 Milliarden Euro errichtet werden.
Das wiederum erfordere aber spezialisierte Schwerlastbereiche und eine Anpassung der Wassertiefen im Bereich des Kaiserhafens. Mit dem Geld sollen die Maßnahmen entlang der rund 440 Meter langen Kaje umgesetzt werden.
Sanierung kann kommen: Wendekreis soll vergrößert werden
Hafensenatorin Kristina Vogt (Linke) betonte: "Mit der Sanierung der Westkaje und dem Ausbau der Infrastruktur am Kaiserhafen stärken wir die Rolle Bremerhavens als führenden Standort für die Offshore-Windenergie."
Die Sanierung beinhaltet unter anderem eine Vergrößerung des Wendekreises für Schiffe und eine Verbesserung der nautischen Bedingungen. Die Kosten sollen durch das Sondervermögen für die klimaneutrale Transformation der Wirtschaft finanziert werden.
- senatspressestelle.bremen.de: Mitteilung vom 5. November 2024
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