Kontrolleure veröffentlichen Bericht Larvennest und Mäusekot: Üble Funde in "Back-Factory" am Hbf
Auf dem Weg zum Bremer Hauptbahnhof noch schnell ein belegtes Brötchen kaufen – praktisch, dass die "Back-Factory" auf direktem Weg liegt. Ein Kontrollbericht lässt den Appetit jedoch vergehen.
In Filialen der "Back-Factory" können Kunden per Selbstbedienung Backwaren wie belegte Brötchen oder süßes Gebäck kaufen. Das Unternehmen steht eigenen Angaben zufolge für "Genuss und Vielfalt, Frische und Qualität" und betreibt 80 Standorte in Deutschland. Doch die Filiale am Hauptbahnhof Bremen hat auch einige unappetitliche Angebote.
Der Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVet) kontrolliert regelmäßig Gastrobetriebe auf die Einhaltung von Hygienevorschriften – unangekündigt. In der "Back-Factory" am Bahnhofsplatz haben die Kontrolleure gruselige Funde gemacht und teils "erhebliche Hygienemängel" festgestellt.
In mehreren Kühlgeräten und im großen Kühlschrank wurden etliche tote Insekten auf den Oberflächen gefunden, in den Geräten fand man zudem teils schmierige, ältere Lebensmittelreste sowie schimmelartige Verunreinigungen.
"Back-Factory" in Bremen: Selbst das Putzzeug war dreckig
Außerdem wurde im Vorbereitungsbereich für Backwaren unter einer Abdeckung "ein Nest von auf den ersten Blick nicht bestimmbaren, teils lebendigen Fliegen und Larven" entdeckt. "Es war offensichtlich, das auch hier seit längerer Zeit nicht ordnungsgemäß gereinigt wurde", heißt es im Protokoll des LMTVet vom 24. September.
Des Weiteren wurde Mäusekot an mehreren Stellen – wie auf einem Backblech – vorgefunden sowie ältere, angetrocknete Lebensmittelreste, die am Fußboden, am Mobiliar oder an Bedarfsgegenständen wie Quetschflaschen für Dressings klebten. Sogar Putzzeug wie Wischlappen und Bodenreiniger waren "so massiv verschmutzt, das mit diesen eine hygienische Reinigung der Flächen nicht möglich war", berichten die Kontrolleure.
Der Überwachungsdienst teilt mit, verpflichtet zu sein, Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften unter bestimmten Voraussetzungen zu veröffentlichen. Die Informationen stehen sechs Monaten zur Verfügung und können hier eingesehen werden. Bei einer Nachkontrolle wird überprüft, ob die Mängel beseitigt worden sind.
- lmtvet.bremen.de: Veröffentlichung gem. § 40 1a LFGB