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Delmenhorst: Angebliche Kindesentführung mit Transporter – Aufklärung


Vorfall in Delmenhorst
Gerüchte um versuchte Kindesentführung – Polizei macht Ansage

Von t-online, MAS

28.08.2024Lesedauer: 2 Min.
64370073Vergrößern des BildesWeißer Transporter (Symbolbild): Viele besorgte Eltern riefen bei der Polizei an. (Quelle: Bernd Wüstneck)

In den sozialen Medien kursieren immer wieder Meldungen von angeblich versuchten Kindesentführungen – so auch kürzlich in Delmenhorst. Die Polizei macht nun eine klare Ansage.

Angeblich wurde in Delmenhorst versucht, ein Kind in einen Transporter zu zerren. Die Polizei wurde am Dienstagmorgen darüber informiert. Demnach soll ein Mann in einem weißen Lieferwagen mit blauen Streifen einen neunjährigen Jungen auf dem Weg zur Schule angesprochen haben. Der Junge sei verängstigt nach Hause gerannt, heißt es in einer Mitteilung.

Die Käthe-Kollwitz-Schule in Delmenhorst hat nach dem Vorfall ein Schreiben an die Eltern der Schulkinder verschickt. Darin heißt es unter anderem, der Lieferwagen-Fahrer habe dem Neunjährigen den Weg abgeschnitten, sei ausgestiegen und habe ihn angesprochen. Das inhaltlich korrekte Schreiben wurde in den sozialen Medien veröffentlicht. Allerdings kursiert der Brief auch in abgewandelter Form, teilt die Polizei mit. Darin heißt es, dass ein Mann versucht habe, den Jungen in einen blauen Transporter zu zerren.

Polizei warnt vor hysterischer Dynamik

Diese verfälschten Beiträge seien Auslöser "unzähliger Anrufe und auch Besuche besorgter Eltern bei der Polizei" gewesen, heißt es.

Der Fahrer des Transporters hat sich mittlerweile bei der Polizei gemeldet und geschildert, was wirklich vorgefallen war. Er habe den Jungen nach einem Vorfall im Straßenverkehr tatsächlich angesprochen, aber ihm lediglich eine Verkehrsregel erklären wollen und dabei eine vermutlich zu scharfe Ansprache gewählt. Die eigentlich nett gemeinte Erklärung habe so zur Flucht des Jungen geführt.

"Das Ansprechen eines Kindes stellt für sich alleine keine Straftat dar. Auch das Anbieten von Süßigkeiten oder Ähnlichem muss keine Vorbereitungshandlung für eine strafbare Handlung sein", teilt die Polizei mit. Bei solchen Fällen vorsichtshalber die Polizei zu alarmieren, sei richtig, eine Veröffentlichung in den sozialen Medien jedoch nicht hilfreich. Denn dies führe zu "einer unkontrollierbaren, fast schon hysterischen Dynamik und letztendlich zu Verunsicherung."

Verwendete Quellen
  • presseportal.de: Mitteilung der Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch vom 27. August 2024
  • Eigene Recherche
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