Staatsgericht fällt Urteil Beschwerden zurückgewiesen: Bremer Bürgerschaftswahl ist gültig
Die AfD hatte bei der Bremer Bürgerschaftswahl im Mai 2023 für Querelen gesorgt und wurde ausgeschlossen. Die Wahl bleibt trotzdem gültig.
Die Bürgerschaftswahl vom Mai 2023 in Bremen ist gültig. Das hat der Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt bekanntgegeben. Der Ausschluss der AfD von der Wahl war demnach rechtens, wie der Vorsitzende Richter in seiner Begründung sagte. Es seien keine Wahlfehler erkennbar. Das Gericht wies damit verschiedene Beschwerden gegen die Gültigkeit der Wahl zurück. Das Urteil ist nicht anfechtbar.
Mehrere AfD-Mitglieder waren gegen die Wahl vorgegangen, weil die Partei nicht zur Wahl zugelassen wurde. Die AfD war damals so zerstritten, dass gleich zwei Landesvorstände Vorschläge mit Bewerberinnen und Bewerbern eingereicht hatten. Erlaubt ist aber nur eine Liste pro Partei.
Staatsgerichtshof setzte sich mit Beschwerden auseinander
Das Wahlprüfungsgericht entschied bereits im Dezember, dass der Ausschluss der AfD rechtens war. Die Parteimitglieder akzeptierten die Entscheidung nicht und gingen in die nächste Instanz. Seit Anfang Juli setzte sich der Staatsgerichtshof mit den Beschwerden auseinander, getrennt für die Wahlbereiche Bremen und Bremerhaven.
Die rot-grün-rote Regierung ist seit mehr als einem Jahr im Amt. Bei der Wahl zur Bremischen Bürgerschaft am 14. Mai 2023 wurde die SPD unter Bürgermeister Andreas Bovenschulte stärkste Kraft.
- Nachrichtenagentur dpa