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JVA Bremen: Mit dieser Masche gelangen Drogen ins Gefängnis


Herausforderung für Bremer JVA
Perfide Schmuggel-Masche: Häftlinge überlisten Justiz

Von t-online, nh

15.07.2024Lesedauer: 2 Min.
Kindermalerei wird auf Drogen getestet (Symbolbild): Das Papier des Bildes ist mit synthetischen Cannabinoid getränkt.Vergrößern des Bildes
Kindermalerei wird auf Drogen getestet (Symbolbild): Das Papier des Bildes ist mit synthetischen Cannabinoid getränkt. (Quelle: Uli Deck/dpa)

Immer wieder gelangen Drogen in die Justizvollzugsanstalt (JVA) Bremen-Oslebshausen – manche von ihnen auf bunten Kinderbildern.

Auf der ganzen Welt gebe es kein drogenfreies Gefängnis. Davon sei Ulrich Pfeiffer, Gefängnisarzt in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Bremen-Oslebshausen, überzeugt, wie er im Gespräch mit dem NDR verrät. Und seine Gewissheit hat auch einen Grund: Die Maschen, Drogen in Gefängnisse zu schmuggeln, werden immer gewiefter. Insbesondere eine erschwert die Arbeit der Bremer JVA-Mitarbeiter – denn dabei werden Drogen auf Papier geträufelt.

Es sei deutlich schwerer geworden, Drogenschmuggel ins Gefängnis zu verhindern, sagt ein JVA-Angestellter in der jüngsten Ausgabe der NDR-Nordreportage. Früher habe es Beutelchen mit Drogen gegeben, die heimlich überreicht wurden. Heute seien es kleinste Papierschnipsel. Insbesondere synthetische Cannabinoide gelängen demnach per Post ins Gefängnis. Manche von ihnen werden auf unscheinbare Malereien von Kindern geträufelt.

Synthetische Cannabinoide: Starke Nebenwirkungen möglich

Seit geraumer Zeit warnen Behörden vor synthetischen Cannabinoide. Bekannt sind sie auch als Cannabimimetika und haben eine ähnliche Wirkung wie pflanzliches Cannabis. Die Nebenwirkungen ähneln denen von pflanzlichem Cannabis, es gibt jedoch einen Haken: Durch die teils stark erhöhte Potenz synthetischer Wirkstoffe können deutlich stärkere Nebenwirkungen ausgelöst werden.

Cannabinoide gehören zu den sogenannten "Neuen psychoaktiven Stoffen" (NPS). Die chemische Struktur dieser Stoffe wird immer wieder so verändert, dass sie nicht mehr den Regeln der Suchtstoffgesetze des jeweiligen Landes unterliegen. Sie gelten daher auch als "Legal Highs" – also "legale Rauschmittel". Mit herkömmlichen Drogenschnelltests sind sie nicht nachweisbar. Sie sind außerdem geruchlos und kaum zu sehen – werden daher auch oft als "unsichtbare Drogen" bezeichnet.

Sogenannte Drogenscanner kommen seit diesem Jahr zum Einsatz, um das Einschmuggeln von synthetischen Substanzen wie den NPS in Gefängnisse zu verhindern. Mit Teststreifen können JVA-Mitarbeiter Proben nehmen und auf den Scanner legen. Nach wenigen Sekunden erhalten sie dann eine Analyse. Post, die Gefangene erhalten, kann so schnell und unkompliziert überprüft werden.

Verwendete Quellen
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