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Antänzer in Bremen: Mann begeht fatalen Fehler bei Betrugsmasche


Damit hat er wohl nicht gerechnet
Antänzer begeht fatalen Fehler in Bremen

Von t-online, pb

Aktualisiert am 30.04.2024Lesedauer: 1 Min.
Kontrolle eines Tatverdächtigen (Symbolfoto): In Bremen ist ein sogenannter Antänzer ertappt worden.Vergrößern des Bildes
Kontrolle eines Tatverdächtigen (Symbolfoto): In Bremen ist ein sogenannter Antänzer ertappt worden. (Quelle: Reichwein/imago-images-bilder)
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Fiese Masche in Bremen: Ein Antänzer ist auf Diebeszug im Nachtleben. Doch eines seiner Opfer hätte er wohl besser verschont.

Bei einer gezielten Schwerpunktaktion gegen Gewaltdelikte am vergangenen Wochenende konnten Einsatzkräfte der Polizei Bremen und Bundespolizei einen 22-jährigen Taschendieb auf frischer Tat erwischen.

Zivile Beamte beobachteten den Mann dabei, wie er mehrfach versuchte, Passanten mit dem sogenannten Antanztrick zu bestehlen. Als er auch einen der verdeckten Ermittler ins Visier nahm, wurde er vorläufig festgenommen.

Der Antanztrick ist eine Diebstahlmethode, die oft in belebten Gegenden, wie Einkaufspassagen oder Nachtclubs, angewandt wird. Dabei nähert der Täter sich scheinbar zufällig seinem Opfer, rempelt es an und versucht dann während der folgenden Irritation sein Opfer auszurauben – immer wieder arbeiten die Kriminellen mit einem Komplizen. Dann lenkt einer das Opfer ab, während der zweite ihm etwa eine Geldbörse aus der Tasche zieht.

Polizei stellt Diebesgut bei 22-Jährigem sicher

Bei der anschließenden Durchsuchung des Antänzers konnte der Polizeimeldung zufolge nicht weiter beschriebenes Diebesgut sichergestellt werden. Die Ermittlungen zu möglichen weiteren Taten des 22-Jährigen dauern an.

Die Ermittler waren in ihrer Schwerpunktkontrolle am Wochenende rund um den Hauptbahnhof, der Discomeile und im Viertel unterwegs. Insgesamt 170 Personen wurden dabei kontrolliert. Nun wird wegen Fällen von Körperverletzung, Raub und Verkehrsgefährdung ermittelt.

Verwendete Quellen
  • presseportal.de: Pressemitteilung der Polizei Bremen vom 29. April 2024
Transparenzhinweis

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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