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Bremen: Mann hält Opfer Messer an Kehle – gruselige Clownsmaske im Gepäck


Bremer Hauptbahnhof
Clownsmaske im Gepäck: 41-Jähriger hält Mann Messer an Kehle

Von t-online, nh

04.10.2023Lesedauer: 1 Min.
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Eine gruselige Clownsmaske hatte ein bewaffneter Mann im Bremer Hauptbahnhof in der Tasche (Symbolfoto). (Quelle: imago stock&people/imago-images-bilder)
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In einem Lokal im Bremer Hauptbahnhof hat ein Mann einen 59-Jährigen angegriffen. In der Tasche des Täters machte die Polizei einen gruseligen Fund.

Mit einem Messer hat ein 41-Jähriger einen Mann am Dienstagmorgen im Bremer Hauptbahnhof bedroht, das teilt die Bundespolizei jüngst in einem Schreiben mit. Die Waffe hielt er dem 59-Jährigen in einem Lokal an die Kehle. Dem Eingreifen des Wirts verdankt das Opfer, dass der Bewaffnete von ihm abließ. Die Bundespolizei konnte ihn stellen und entdeckte in seiner Tasche etwas Gruseliges: eine Horrorclownsmaske.

Vor der Attacke sei es in der Bahnhofspassage bereits zu einem Streit bekommen, erläutert die Polizei das Geschehen. Demnach habe der Täter aus Münster zuvor eine Bekannte "aggressiv behandelt". Daraufhin rief ihn der 59-Jährige zur Ordnung – im Anschluss besuchte er das Lokal. Gegen 6 Uhr stieß der 41-Jährige dazu und hielt seinem Opfer das Messer an den Hals.

Bundespolizei: Gruselige Clownsmasken sind "nicht verboten"

Die Bundespolizei stellte den Mann schließlich in der Passage und nahm ihn mit auf die Wache. Den Fund der gruseligen Clownsmaske bezeichnen die Beamten im Schreiben als "nicht verboten", jedoch als "ungewöhnlich".

Nachdem dem Mann das Messer abgenommen wurden, begleiteten die Beamten ihn zu seinem Zug nach Münster.

Horrorclownsmasken erlangten besonders 2016 in Deutschland Aufmerksamkeit. Damals machten als Clowns verkleidete Personen Jagd auf Passanten. Zum Teil waren die Horrorclowns dabei bewaffnet und griffen ihre Opfer tätlich an. Ursprünglich stammt der Trend der Killer-Clowns aus den USA und wird besonders um die Zeit rund um Halloween praktiziert.

Verwendete Quellen
  • presseportal.de: Mitteilung der Bundespolizei am 3. Oktober 2023
  • stern.de: "Die Killer-Clown-Fälle in Deutschland: Darum ist Erschrecken strafbar"
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