Verhandlung am Landgericht Ohne Anhörung in die Psychiatrie – Richterin droht Gefängnis
Sie gibt zu, Menschen ohne Anhörung in die geschlossene Psychiatrie geschickt zu haben. Nun wird der Richterin selbst der Prozess gemacht.
Eine Richterin aus Rotenburg (Wümme) muss sich seit Montag vor dem Landgericht Stade verantworten. Der Juristin wird laut Mitteilung des Gerichts vorgeworfen, "vorübergehende und dauerhafte geschlossene Unterbringungen angeordnet zu haben, ohne die Betroffenen zuvor, wie erforderlich, persönlich anzuhören bzw. diese Anhörung nicht, oder nicht unverzüglich nach der jeweiligen Anordnung, nachgeholt zu haben". Insgesamt sind 15 Fälle angeklagt.
Die 54-Jährige hatte nach Angaben des Norddeutschen Rundfunks bis 2020 als Betreuungsrichterin in Rotenburg gearbeitet, in dieser Zeit soll sie unter anderem angeordnet haben, geistig behinderte Menschen in die geschlossene Anstalt einer Psychiatrie unterzubringen, ohne diese vorher angehört zu haben.
Angeklagte: "Hektik des Alltags"
Die Fälle sollen sich im Zeitraum zwischen Mai 2016 und Dezember 2017 ereignet haben. Und dass es zu solchen Entscheidungen gekommen sei, bestreite die Angeklagte nicht, berichtet der NDR. Sie bestreite jedoch, vorsätzlich gehandelt zu haben, heißt es demnach.
Die Frau sei überlastet gewesen, die Anordnungen seien "Fehler in der Hektik des Alltags" gewesen, soll die Frau zu Prozessauftakt am Montag gesagt haben. Hinzu seien private Probleme gekommen.
Laut Psychisch-Kranken-Gesetz (PsychKG) können Menschen auch ohne vorherige Anhörung in eine entsprechende Anstalt eingewiesen werden. Etwa dann, wenn "gegenwärtige erhebliche Gefahr für sich oder andere" besteht, heißt es im Gesetz. Jedoch müssten diese Menschen innerhalb von 24 Stunden die Gelegenheit bekommen, ihre Sicht zu schildern und angehört werden. Das sei in sechs von 15 Fällen nicht passiert, so die Vorwürfe.
Ermittlungen seit 2018
Wie der NDR weiter berichtet, laufen die Ermittlungen gegen die Richterin seit dem Jahr 2018, was bedeuten würde, dass das Amtsgericht in Rotenburg die Angeklagte zwei Jahre weiter als Betreuungsrichtern beschäftigt hatte, obwohl die Staatsanwaltschaft bereits gegen sie ermittelt hatte.
Nach Angaben des Landgerichts in Stade sind sieben weitere Verhandlungstage terminiert. Ein Urteil könnte demnach Ende Februar gesprochen werden. Der Tatbestand der Rechtsbeugung (Paragraf 339 Strafgesetzbuch) sieht eine Mindeststrafe von einem Jahr vor, maximal können es bei einer Verurteilung fünf Jahre sein.
Sollte die Frau zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt werden, würde sie nicht nur ihren Job verlieren, sondern zudem auch jegliche Pensionsansprüche.
- landgericht-stade.niedersachsen.de: Verhandlungen in Strafsachen
- ndr.de: "Prozess in Stade: Richterin soll gegen Recht verstoßen haben"
- gesetze-im-internet.de: § 339 Rechtsbeugung
- service.niedersachsen.de: Psychiatrische Einrichtung (geschlossen) - Unterbringung