Prozess in Verden Tot geborenes Baby: Hebamme räumt Fehler ein

Einer Frau geht es während der Geburt zusehends schlechter, doch die verantwortliche Hebamme wird offenbar nicht aktiv. Hat sie strafbar gehandelt?
Im Prozess gegen eine frühere Hebamme wegen Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen hat die Angeklagte Fehler während der Hausgeburt eingeräumt. Vor dem Landgericht Verden habe sie am Dienstag zugegeben, bei der Gebärenden kein Blut abgenommen zu haben, nachdem die Fruchtblase geplatzt war, sagte eine Gerichtssprecherin.
Auch will die Angeklagte der Frau zwar gesagt haben, es sei besser, ins Krankenhaus zu fahren. Doch darauf gedrungen habe sie nicht. Warum – daran könne sie sich nicht mehr erinnern.
Hebamme soll Mutter immer wieder beschwichtigt haben
Die 60-Jährige soll laut Anklage während einer Hausgeburt im Jahr 2015 in Siedenburg (Landkreis Diepholz) erkannt haben, dass es einer gebärenden Frau und ihrem ungeborenen Kind zunehmend schlechter gehe. Sie habe aber keine notwendigen ärztlichen Maßnahmen veranlasst. Der Angeklagten sei dabei bewusst gewesen, dass das ungeborene Kind ohne ärztliche Hilfe sterben könne. Das Kind wurde tot geboren.
Die Mutter sagte laut Gerichtssprecherin, die Angeklagte habe sie während der Geburt immer wieder beschwichtigt. Die Hebamme habe ihr gesagt, sie brauche sich keine Gedanken zu machen. Dass sie ins Krankenhaus solle, habe sie ihr nicht geraten. Der Prozess wird am 15. November fortgesetzt.
- Nachrichtenagentur dpa