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Russische Oligarchen-Jacht "Dilbar": "Totes Schiff" ist in Bremen angekommen


"Totes Schiff" aus Hamburg
Russische Oligarchen-Jacht "Dilbar" macht in Bremen fest

Von dpa, t-online, stk

Aktualisiert am 22.09.2022Lesedauer: 2 Min.
Die Luxusjacht «Dilbar» wird vor den Landungsbrücken am Containerterminal Burchardkai vorbei gezogen.Vergrößern des Bildes
Die Luxusjacht «Dilbar» wird vor den Landungsbrücken am Containerterminal Burchardkai vorbei gezogen. (Quelle: Jonas Walzberg/dpa)

Die mit 500 Millionen Euro angeblich teuerste Luxusjacht der Welt, die "Dilbar" ist in Bremen angekommen. Sie wurde aus Hamburg überführt.

Die wegen EU-Sanktionen festgesetzte Luxusjacht "Dilbar" des russischen Oligarchen Alischer Usmanow ist in Bremen angekommen. Das bestätigte der Sprecher des Hauptzollamts Bremen am Donnerstagmorgen auf Nachfrage. Wo das Schiff liegt und wann es ankam, konnte der Sprecher nicht mitteilen. Der Liegeplatz der "Dilbar" soll sich demnach noch einmal ändern. Zunächst hatte das Magazin "buten un binnen" von Radio Bremen die Ankunft vermeldet.

Die Luxusjacht hatte am frühen Mittwochmorgen den Hamburger Hafen verlassen. Sie war im April auf Basis der EU-Sanktionen wegen des Einmarschs russischer Truppen in die Ukraine festgesetzt worden. Die mit mehr als 500 Millionen Euro angeblich teuerste Luxusjacht der Welt wurde mit einem Verfügungsverbot belegt und darf damit "nicht mehr veräußert, vermietet oder belastet werden", wie ein Sprecher des Bundeskriminalamts (BKA) damals sagte. Bei der Eignerin handele es sich offiziell um die Schwester des kremltreuen Oligarchen Alischer Usmanow.

Jacht als "totes Schiff" nach Bremen geschleppt

Die "Dilbar" wurde in der Nacht zu Mittwoch von Schleppern aus dem Trockendock der Werft Blohm+Voss gezogen. Laut NDR soll sie als "totes Schiff" unterwegs sein, also ohne eigenen Antrieb und ohne dass eine Besatzung das Schiff steuert.

Zu den Gründen der Verlegung schrieb der NDR, die Jacht habe das Dock blockiert. Mit der Verlegung werden nach Angaben des Hauptzollamts Hamburg keine Sanktionsvorschriften verletzt, die Verlegung wird demnach behördlich überwacht.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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