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Braunschweig: Schüler haben bis zum 4. Februar Zeugnisferien


Zeugnisferien in Niedersachsen
Wer bestimmt den Ferienplan für Braunschweiger Schüler?

Von t-online, kat

03.02.2025Lesedauer: 2 Min.
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Zwischenzeugnis (Symbolbild): Eine Schülerin hält dieses in den Händen. (Quelle: Fotostand / K. Schmitt via www.imago-images.de/imago)
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Ferienzeit in Braunschweig: Am Freitag gab es Zeugnisse, bis einschließlich Dienstag haben die Schüler deshalb frei. Aber wer legt die freien Tage eigentlich fest?

In Niedersachsen gibt es seit vielen Jahren sogenannte Zeugnisferien zum Halbjahreswechsel: In diesem Jahr erhielten die Schüler aus Braunschweig und dem gesamten Bundesland am 31. Januar ihr Zeugnis – und haben heute und morgen Ferien.

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Zwei Tage Freizeit also. In zahlreichen anderen Bundesländern gibt es diese Regelung so nicht: Länder wie Bayern oder das Saarland haben beispielsweise Winterferien, die länger sind als zwei Tage. Mecklenburg-Vorpommern etwa startet am heutigen Montag in die Winterferien, die bis zum 14. Februar gehen.

Wer bestimmt, wann Ferien sind?

Doch wer regelt eigentlich die Ferien für die Bundesländer? Das niedersächsische Kultusministerium hat dazu nun einen Post auf Instagram veröffentlicht. Darin wird erklärt, dass Grundlage der Termine die Sommerferien seien. Diese würden von den Kultusministern der einzelnen Länder über Jahre abgestimmt – bis zum Schuljahr 2029/2030 würden diese bereits festgehalten, heißt es in dem Beitrag.

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Rund um die Sommerferien würde jedes Bundesland selbst entscheiden. Dafür sei, so heißt es in dem Post, ein aufwendiger Prozess nötig. So dürften es nicht mehr als 75 Ferientage im Jahr sein. Das heißt, es dürfen – gerechnet an fünf Ferientagen pro Woche – nicht mehr als 15 Wochen im Jahr sein. Das niedersächsische Kultusministerium erklärt weiter, dass 40 Verbände an diesem Prozess beteiligt werden würden. Dabei ginge es um möglichst viele Interessen, die man berücksichtigen wolle.

Ein außergewöhnlicher Ferientag, den es in diesem Jahr übrigens in Niedersachsen gibt, ist der 30. April. Dabei handelt es sich laut niedersächsischem Kultusministerium um den Kirchentag 2025. Der 1. Mai ist ein gesetzlicher Feiertag, der ebenso frei ist wie der 2. Mai, der als Brückentag dient.

Verwendete Quellen
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