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Braunschweig: VW-Prozess zu schwerem Bandendiebstahl beginnt


Logistikzentrum in Wendeburg
Schwerer Bandendiebstahl bei VW: Prozess startet in Braunschweig

Von t-online, kat

23.10.2024 - 10:58 UhrLesedauer: 2 Min.
imago images 0759450157Vergrößern des BildesEin Volkswagen (Symbolbild): Am Donnerstag beginnt ein Prozess gegen sechs Männer. (Quelle: IMAGO/imago)

Sechs Männern wird ab Donnerstag der Prozess vor dem Braunschweiger Landgericht gemacht. Der Vorwurf: schwerer Bandendiebstahl. Das soll passiert sein.

Keine zehn Jahre alt ist das Logistikzentrum in Harvesse in der Gemeinde Wendeburg. Schlagzeilen aber machte damals nicht nur der Bau an der Bundesstraße 214, Schlagzeilen machte auch der mutmaßliche schwere Bandendiebstahl. Für diesen müssen sich ab Donnerstag sechs Männer verantworten.

Sie sollen, so schreibt es das Landgericht Braunschweig in seiner Pressevorschau, im Zeitraum von November 2019 bis Juni 2020 als Mitglied einer Band gewerbsmäßig gestohlen haben. So sollen zwei Unternehmer einer Firma, mit denen im VW-Werks-internen Verkehr eingesetzten Lkw-Fahrern einer Spedition vereinbart haben, hochwertige Kfz-Teile aus dem Logistik-Zentrum zu entwenden – und das in großer Zahl. Diese, so der Plan, sollten dann gewinnbringend im Ausland verkauft werden.

Angeklagten werden zwölf Taten vorgeworfen

Zu dieser Bande sollen später zwei weitere Männer hinzugekommen sein, sodass es sechs Angeklagte gibt. Zwölf Taten werden der Bande vorgeworfen. Die Männer sollen zwei verschiedene Methoden gehabt haben, schildert das Landgericht. Teilweise sei die Entwendung von Kfz-Teilen direkt aus dem Logistikzentrum oder von den Ladenflächen der von ihnen genutzten Sattelzüge erfolgt, heißt es. Containerweise, so steht es in der Vorschau, seien die Teile aus dem Logistikzentrum geholt worden.

Weitere Tatvorwürfe: Nach Vorabklärung durch einen der Angeklagten, was benötigt werde und im Logistikzentrum vorhanden sei, seien "Bestellzettel" weitergegeben worden, heißt es weiter. Die "Zusatzbestellung" zusätzlich zur legalen Ladung soll als letzte und nicht gesicherte Zuladung am Ende der Ladefläche im Heck abgestellt worden seien.

Nach der Beladung habe der Sattelzug das Logistikzentrum verlassen und sei zu einem nahegelegenen Parkplatz gefahren, wo eine Umladung stattgefunden haben soll. Eine Person soll die Sicht auf das Geschehen abgeschirmt haben. Die Lkw-Fahrer sollen während des Umlandes außerdem die GPS-Verbindungen gestört haben, um die Abweichungen zu verschleiern, so das Landgericht.

Angesetzt sind mehrere Verhandlungstage noch im Oktober, November und Dezember.

Verwendete Quellen
  • Oktober-Vorschau des Landgerichts Braunschweig
  • Eigene Recherche
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